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Frage von Mirko B. •

Frage an Tim Ostermann von Mirko B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Ostermann,

ein aktueller TV-Beitrag des Nachrichtenmagazins "Panorama" thematisiert den Wirtschaftskrieg, den das US-Finanzministerium gegen deutsche Unternehmen, bzw. deutsche Personen führt.

Hier ist der Beitrag: https://vimeo.com/194586186

Die im Beitrag genannten Personen und Unternehmen sollen sich auf einer sog. "Blacklist" befinden, welche das US-Finanzministerium führt. Den auf der Blacklist geführten Personen und Unternehmen wird pauschal "Terrorunterstützung" vorgeworfen.

Im Beitrag wird deutlich, dass keine der genannten Personen und Unternehmungen gegen deutsches Recht verstoßen haben. Dennoch verloren diese Personen ihren Arbeitsplatz, bzw. durften die betroffenen Unternehmen ihre Ware nicht ausliefern. Konkret betroffen ist u.a. auch ein Unternehmen aus Ihrem Wahlkreis.

Hierzu meine Fragen an Sie:

1. Wie kann es sein, dass sich US-Behörden über deutsches Recht hinwegsetzen?
2. Warum billigt die Bundesregierung ein solches Vorgehen?
3. Was werden Sie konkret tun, um die genannten Unternehmen/Personen zu entschädigen? Schließlich haben diese sich gesetzeskonform verhalten.

Ich danke Ihnen schon jetzt für die Beantwortung meiner Fragen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mirko Bubig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bubig,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die USA sind ein wichtiger Partner und Verbündeter Deutschlands. Beruhend auf einem ähnlichen Wertesystem arbeiten insbesondere in der Terrorismusabwehr deutsche Behörden eng mit den amerikanischen Partnern zusammen und profitieren vom gegenseitigen Austausch. Der Beitrag macht allerdings deutlich, dass nicht alle Handlungen dieses Partners gutgeheißen werden können.

Sanktionen zum Zwecke der Terrorismusabwehr sind in der internationalen Politik ein bekanntes Mittel, wenngleich die Vereinigten Staaten dieses deutlich drastischer als andere Staaten einsetzen. Meine Anfrage beim Bundesfinanzministerium zu der vorliegenden Berichterstattung ergab, dass das Thema der extraterritorialen Wirkung des US-Sanktionsrechts durchaus bekannt ist, insbesondere mit Blick auf Sanktionen gegen den Iran. Die extraterritoriale Wirkung kann dadurch zustande kommen, dass die USA Verstöße gegen ihr Sanktionsrecht auch bei Begehung außerhalb ihres Hoheitsgebiets durch Staatsangehörige anderer Staaten und auch ohne Bezugspunkt zum US-Hoheitsgebiet ahnden. Dabei handelt es sich um sogenannte „secondary sanctions“, die auch Anwendung finden, wenn die jeweilige Handlung im Einklang mit den Rechtsordnungen anderer Staaten oder der Europäischen Union stehen.

Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass die Bundesregierung die extraterritoriale Wirkung der Sanktionen insbesondere in den Fällen, in denen sich Betroffene nach europäischem Recht gesetzeskonform verhalten haben, ablehnt, was auch ich richtig finde. In Gesprächen mit der US-Regierung habe sich die Bundesregierung nachdrücklich dafür eingesetzt, von einem sanktionsrechtlichen Vorgehen gegen deutsche Bürger und Unternehmen abzusehen. Diese Gespräche führten unter anderem zu einer „Entlistung“ deutscher Unternehmen durch das US-Finanzministerium im Oktober 2014 sowie der Aufhebung weiterer Sanktionen im Zuge der Umsetzung der Wiener Nuklearvereinbarung.

Das Thema Terrorismus verunsichert Bürger und Politik weltweit und bewegt Staaten dazu Sanktionen zu verhängen. Wie tiefgreifend jedoch das Vorgehen amerikanischer Behörden ist, ist nicht zuletzt eine Frage, die der NSA-Untersuchungsausschuss derzeitig klärt. Festzuhalten ist, dass ein regelmäßiger Dialog zwischen den Regierungen stattfindet, bei dem auch die beschriebene Problematik adressiert wird. Ziel ist auch ein noch engerer Informationsfluss zur Vermeidung von Falschverdächtigungen und verfahrenstechnischen Verzögerungen.

Der deutsche Staat entschädigt aufgrund fehlender gesetzlicher Voraussetzungen betroffene Personen und Unternehmen nicht.

Der im Beitrag beschriebene Fall der Commerzbank ist auch im Finanzministerium bekannt. Laut dortigen Informationen wurde zwischen der Bank und der Finanzaufsicht des Bundesstaates New York ein öffentlich zugänglicher Vergleich geschlossen. Die Bewertung der aus dem Fall resultierenden Entlassungen obliegt jedoch nicht der Bundesregierung, sondern den zuständigen Arbeitsgerichten. Was die Fa. Lünse aus Elverdissen angeht, verstehe ich den Beitrag so, dass das Unternehmen nicht unmittelbar betroffen ist, sondern nur insofern, als dass es die Ware nicht an eine auf der Liste befindliche Person ausliefern konnte - was natürlich ärgerlich genug ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Meinung zu diesem Thema darlegen und Ihre Fragen beantworten konnte.

Freundlich grüßt Sie
Ihr
Tim Ostermann