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Tim Klüssendorf
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Frage von Martin S. •

Werden Sie sich in den Beratungen über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für eine auskömmliche Finanzierung von ambulanter Psychotherapie und eine Entlastung der Versorgungssituation einsetzen?

Sehr geehrter Herr Klüssendorf,

ich bin niedergelassener Psychotherapeut in Münster.

Die Regierungskoalition plant, Psychotherapie nicht mehr extrabudgetär zu vergüten. Diese Maßnahme würde zwangsläufig zu einer weiteren Verknappung von Therapieplätzen führen. Die Wartezeiten werden sich weiter erhöhen, Praxen werden weniger rentabel.

Ferner ist vorgesehen, dass die Zuschläge zur Kurzzeittherapie gestrichen werden sollen. Dies bedeutet eine weitere Kürzung der Honorare für Psychotherapie nach der Kürzung um 4,5% zum 01.04.2026.

Es ist vielfach belegt, dass jeder Euro, der in die ambulante Psychotherapie fließt, ein Mehrfaches an Folgekosten einspart.

Gleichzeitig entzieht sich der Staat seiner Verpflichtung, die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger auskömmlich zu finanzieren.

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