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Tim Klüssendorf
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Frage von Martin S. •

Werden Sie sich in den Beratungen über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für eine auskömmliche Finanzierung von ambulanter Psychotherapie und eine Entlastung der Versorgungssituation einsetzen?

Sehr geehrter Herr Klüssendorf,

ich bin niedergelassener Psychotherapeut in Münster.

Die Regierungskoalition plant, Psychotherapie nicht mehr extrabudgetär zu vergüten. Diese Maßnahme würde zwangsläufig zu einer weiteren Verknappung von Therapieplätzen führen. Die Wartezeiten werden sich weiter erhöhen, Praxen werden weniger rentabel.

Ferner ist vorgesehen, dass die Zuschläge zur Kurzzeittherapie gestrichen werden sollen. Dies bedeutet eine weitere Kürzung der Honorare für Psychotherapie nach der Kürzung um 4,5% zum 01.04.2026.

Es ist vielfach belegt, dass jeder Euro, der in die ambulante Psychotherapie fließt, ein Mehrfaches an Folgekosten einspart.

Gleichzeitig entzieht sich der Staat seiner Verpflichtung, die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger auskömmlich zu finanzieren.

Tim Klüssendorf - Pressefoto 2025
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und wir Ihren Unmut nachvollziehen können. 

Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. 

Im Jahr 2020 haben wir Zuschläge für Kurzzeittherapien in der ambulanten Psychotherapie eingeführt. Ziel war es, die Wartezeiten auf einen Therapiebeginn zu verkürzen. Die Finanzkommission empfiehlt, die Zuschläge zu streichen, weil sie keinen messbaren Effekt auf die Versorgung psychisch Erkrankter haben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung folgt dieser Empfehlung. Im Zusammenhang mit den weiteren geplanten Maßnahmen im Bereich der Psychotherapie und der Entscheidung der Selbstverwaltung, die Honorare abzusenken, könnte u.U. eine übermäßige Belastung in diesem Versorgungsbereich entstehen. Wir werden deshalb im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sehr genau prüfen, ob es im Ergebnis zu ungewollten Einschränkungen bei der Versorgung kommen könnte. 

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden uns als SPD-Fraktion weiter dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierten Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Klüssendorf

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