Besorgnis über Interessenkonflikte im Bundeswirtschaftsministerium – Fall Katharina Reiche - - Wie bewerten Sie persönlich die Interessenkonflikte von Ministerin Reiche angesichts ihrer engen Verbindungen zur fossilen Energiewirtschaft?
Sehr geehrter Herr Klüssendorf,
als Bürger Ihres Wahlkreises wende ich mich heute mit großer Sorge an Sie. Die aktuelle Besetzung und die politische Ausrichtung des BMWK unter Katharina Reiche werfen aus meiner Sicht erhebliche Fragen zur Integrität unserer demokratischen Institutionen auf.
Frau Reiche wechselte in der Vergangenheit direkt von politischen Spitzenämtern in die Energiewirtschaft. Diese „Drehtür-Politik“ erweckt den massiven Anschein von Befangenheit und begünstigt einseitige Lobbyinteressen zulasten des Gemeinwohls und der dringend notwendigen Energiewende.
Ich möchte Sie daher fragen:
- Wie bewerten Sie persönlich die Interessenkonflikte von Ministerin Reiche angesichts ihrer engen Verbindungen zur fossilen Energiewirtschaft?
- Welche konkreten Vorkehrungen wurden getroffen, um sicherzustellen, dass Frau Reiche bei Entscheidungen, die die fossile Energiewirtschaft betreffen, nicht aufgrund von Befangenheit befangen ist?
Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Position der SPD ist ganz klar – Interessensvertretung muss transparent sein. Deshalb haben wir unter der Ampel-Regierung in der vergangenen Legislaturperiode aus voller Überzeugung umfassende Reformen der Lobbyregeln umgesetzt. Wir haben das Lobbyregister geschärft, die Transparenz der Gesetzgebung erhöht, die Regeln für „Seitenwechsler:innen“ verschärft, sowie eine Reform des Parteiengesetzes u.a. zur Wahlkampffinanzierung durchgesetzt.
Auch weitergehende Forderungen unterstützen wir, so fordern wir als SPD eine jährliche Höchstgrenze für Parteispenden von 100.000€ pro Spender:in. Schon lange fordern wir zudem den Ausbau des legislativen und exekutiven Fußabdrucks, um den Einfluss von Interessenvertretung in der Gesetzgebung sichtbar zu machen. Auch bei der Anzeigepflicht für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen besteht Bedarf zur Nachschärfung.
Solche Regeln müssen selbstverständlich ausnahmslos für alle Politiker:innen, besonders in herausgehobenen Positionen wie als Minister:innen, gelten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Beste Grüße

