Sehr geehrter Herr Kuban, ist es aus Ihrer Sicht verfassungskonform möglich Migration zu steuern?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ja – selbstverständlich ist es verfassungskonform möglich und notwendig, Migration zu steuern und zu begrenzen. Unser Grundgesetz garantiert Schutz für Menschen, die vor Krieg, Vergewaltigungen und anderen Gräueltaten fliehen. Es ist aber kein Freibrief für ungesteuerte oder illegale Migration.
Gerade in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass eine dauerhaft hohe irreguläre Zuwanderung unseren Staat, unsere Kommunen und unsere Sozialsysteme massiv belastet. Es gilt daher, Humanität und Ordnung zu verbinden.
Für mich ist klar: Wer illegal nach Deutschland einreist und keinen Schutzanspruch hat, darf nicht dauerhaft bleiben. Dies gilt insbesondere für Personen, die schwere Straftaten hierzulande begehen. Das ist keine Frage mangelnder Humanität, sondern eine Frage von Rechtsstaatlichkeit und Fairness gegenüber all jenen, die zu uns kommen, tatsächlich Schutz benötigen und sich hier ein neues Leben als Anpacker aufbauen wollen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt treibt hier wichtige und richtige Maßnahmen voran. Dazu zählen insbesondere:
- verstärkte Grenzkontrollen und Zurückweisungen, um illegale Einreisen wirksam zu verhindern,
- schnellere und konsequentere Asylverfahren, damit Missbrauch des Systems eingedämmt wird,
- rechtliche Grundlagen für mehr Rückführungen von Personen ohne Bleiberecht, insbesondere von Straftätern
- härteres Vorgehen gegen Schleuserkriminalität, die aus menschlichem Leid ein Geschäftsmodell macht,
- sowie eine klare Begrenzung von Fehlanreizen, die Deutschland für illegale Migration besonders attraktiv gemacht haben.
Deutschland bleibt ein offenes Land – aber Offenheit braucht Ordnung. Ohne klare Regeln und deren konsequente Durchsetzung verliert unser Asylsystem und im Übrigen auch die notwendige Fachkräftezuwanderung die Akzeptanz der Bevölkerung.
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Kuban

