Die Vorschriften und Verfahrensweisen in Bezug auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung und damit im nationalen Recht geregelt. Die EU-Richtlinie zum Führerschein beschreibt zwar, dass Verkehrsteilnehmer*innen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde mithilfe eines Gutachtens einer zuständigen ärztlichen Stelle die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.
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