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Thorsten Schwab
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Frage von Reiner D. •

Frage an Thorsten Schwab von Reiner D. bezüglich Finanzen

Warum wird die Berechnung von Pensionen und Renten nicht endlich gleich berechnet?
Renten werden aus der gesamten Lebensarbeitszeit als Durchschnitt ermittelt, Pensionen aus den "letzten guten Jahren"....
Nur aus diesem Grund gibt es doch die Beförderungen kurz vor der Pension.
Wenn auch bei Pensionen die gesamte Lebensarbeitszeit als Basis diente, würde es uninteressant sein einen Beamten noch schnell mal zu befördern.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dvorak,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über die Webseite abgeordnetenwatch.de übermittelt haben. Sie beziehen sich auf den Unterschied zwischen Rente und Pensionen in der Altersversorgung von Beamten bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Gerne möchte ich auf Ihre Ausführungen antworten.

Sie beklagen den in Ihren Augen ungerechtfertigten Unterschied zwischen der Höhe der Pensionen von Beamten im Vergleich zur Altersversorgung für Menschen, die Ihr Berufsleben lang in die gesetzliche Rentenkasse einzahlten, den gesetzlichen Renten. Als Gemeinsamkeit haben Rente und Pensionen zwar, dass beide der Altersversorgung dienen, ansonsten sind sie aber nicht vergleichbar. Sie werden jeweils auf anderer Grundlage berechnet: Eine Pension erhalten Beamte, die das Pensionsalter erreicht haben – Rente bekommen diejenigen, die als Arbeitnehmer während ihres Arbeitslebens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Angestellte von Großunternehmen oder größeren mittelständischen Unternehmen sowie Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten teilweise neben ihrer Altersrente auch noch eine Betriebsrente.

Korrekt ist, dass die Höhe der Pension unter anderem davon abhängig ist, wie hoch der Bezugsanspruch der letzten Besoldungsgruppe eines Beamten ist. Jedoch gilt an dieser Stelle eine Sperrfrist von 3 Jahren vor Beginn der Pensionsauszahlungen. Das bedeutet, eine kurzfristig erfolgte Beförderung vor dem Ruhestand hat in diesem Fall keine Auswirkung mehr auf die Pensionshöhe. Nicht korrekt ist, dass die Höhe der Pension sich ausschließlich aus diesem Wert berechnet. Für jedes Dienstjahr eines Beamten entsteht ein Anspruch auf ca. 1,8 % seiner letzten Bezüge. Der Maximalwert ist nach 40 Jahren erreicht. Pensionseinkünfte sind zudem voll einkommenssteuerpflichtig und auch die private Krankenversicherung muss davon bezahlt werden. Für Rentner gilt hingegen ein verminderter Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Für die gesetzlichen Renten regelt das Alterseinkünftegesetz die Besteuerung. Derzeit sind bei der Altersrente nur 76 % des Betrags steuerpflichtig.

Als engagierter Bürger haben Sie eventuell auch an anderen politischen Themen Interesse. Gerne lade ich Sie zum Austausch ein, per Telefon und Mail oder auch persönlich stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Schwab, MdL

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