Dr. Thorsten Rudolph
Thorsten Rudolph
SPD
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Frage von Inge W. •

Sehr geehrter Hr. Dr. Rudolph, mit Sorge habe ich lesen müssen, dass das Informationsfreiheitsgesetzgeändert wird und ausghölt werden soll. wie positionieren Sie sich zu der Änderung?

Dr. Thorsten Rudolph
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Informationsfreiheitsgesetz. Ich finde, dass sich das Informationsfreiheitsgesetz seit seiner Einführung vor 20 Jahren bewährt hat. Für mich gilt dabei ganz grundsätzlich: Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz. Regierung und Behörden müssen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über ihr Handeln ablegen.

Im Koalitionsvertrag haben wir mit der Union ausdrücklich verabredet, das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. Die SPD-Bundestagsfraktion will das Informationsfreiheitsgesetz in diesem Sinne weiterentwickeln – einfacher, verständlicher und transparenter. Dazu gehört insbesondere, die Bearbeitungsprozesse stärker zu digitalisieren. Zugleich soll angesichts veränderter Sicherheitslagen geprüft werden, ob staatliche Sicherheitsbelange und kritische Infrastrukturen weiterhin ausreichend geschützt sind. Bereits heute enthält das Gesetz dazu entsprechende Schutzvorschriften.

Anfang Juli hat sich nun der Koalitionsausschuss zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag auf Eckpunkte für eine Reform des Gesetzes geeinigt. Diese Eckpunkte haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Befürchtungen geführt. Ich bin deshalb froh, dass auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mittlerweile öffentlich deutlich gemacht hat, dass das Informationsfreiheitsgesetz auch künftig erhalten bleiben und die Regierung weiterhin transparent Rechenschaft über ihr Handeln ablegen muss. Die Befürchtung, Anfragen könnten künftig Zehntausende Euro kosten, hat sie ausdrücklich zurückgewiesen.

Was das weitere Verfahren angeht, so liegt bislang noch kein Referentenentwurf und erst recht kein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium vor. Ein solcher muss dann erst noch im Kabinett beraten und beschlossen werden. Erst im Anschluss daran beschäftigt sich der Bundestag im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens mit dem Entwurf, ändert diesen, wo es nötig ist, und entscheidet dann abschließend darüber. Es ist also noch ein sehr langer Weg. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auf diesem Weg dafür einsetzen werde, dass die Regierung auch weiterhin umfassend Transparenz herstellen und den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über ihr Tun ablegen muss. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Rudolph
 

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