Aufgrund Ihrer Arbeit in Österreich und Ihrer Einkommenssteuerzahlungen dort, dürften Sie keinen Anspruch auf diese an das Steuersystem gebundene Entlastungsmaßnahme haben.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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