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Frage von Silvia R. •

Bekomme ich als Grenzgänger mit Arbeitgeber in Deutschland und Wohnsitz in Frankreich auch die Energiepauschale über meinen Arbeitgeber ausgezahlt?

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Sehr geehrter Herr. R.,

 

entscheidend ist, dass Sie entweder in Deutschland wohnen oder in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind. Der zweite Punkt jedenfalls geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor. 

Wäre das aber der Fall, dann hätten Sie Anspruch auf die Energiepauschale. Der Wohnort in Frankreich wäre dann kein Problem. Falls Ihr Arbeitgeber Gründe vorbringt, warum die Auszahlung unzumutbar ist, könnten Sie die Pauschale bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr rückwirkend geltend machen. Somit profitieren Sie in jedem Fall von der Entlastung, wenn auch in der zweiten Konstellation verspätet.

Wenn Sie aber in Deutschland nicht voll einkommenssteuerpflichtig sind und nicht in Deutschland wohnen, dann haben Sie auch keinen Anspruch auf diese Hilfszahlungen, dürften aber umgekehrt von Hilfen und Entlastungen des französischen Staates profitieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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