Der Wegfall wäre dann auch keine Steuerentlastung, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung, da diese Sonderabgabe durch alle im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit erhoben werden sollte und somit auch für alle eingestellt werden muss.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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