Wie stehen Sie zum Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten? Untergräbt dies die Gewaltenteilung? Sollten Zahlen dies bzgl. öffentlich gemacht wereden?
Sehr geehrter Herr S.,
es ist gelebte Staatspraxis, dass die Statistik über die Gnadenentscheidungen des jeweiligen Bundespräsidenten erst nach dessen Ausscheiden aus dem Amt veröffentlicht wird - insofern werden Zahlen schon heute veröffentlicht. Bis auf wenige Ausnahmen bleibt zugegebenermaßen unklar, wen genau der Bundespräsident begnadigt - aus wie ich finde guten Gründen, die insbesondere im Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht liegen. Die Veröffentlichung einer positiven Entscheidung sowie die damit verbundene Berichterstattung könnte zudem die Reintegration und Resozialisierung des Begnadigten behindern. Zudem: Nicht nur das Amt des Bundespräsidenten, sondern das Begnadigungsrecht selbst könnte Schaden nehmen, wenn es einem Zwang zu umfassender Transparenz unterfiele.
Ich habe grundsätzliches, tiefes Vertrauen und Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten und plane nicht, mich für Veränderungen an der in Rede stehenden Stelle einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

