Wie soll die drohende Versorgungslücke von rund 350 Stunden privater Ersatzpflege jährlich gesetzlich geschlossen werden? Halten Sie eine Versorgungslücke von 350 Std. jährl. für zumutbar, Herr Frei??
Menschen mit Behinderungen, psychiatrischen Erkrankungen oder Demenz, die auf häusliche Versorgung und vertraute Ersatzpflegepersonen angewiesen sind, drohen durch die Neuregelung rund 3.575 € jährlich an bisher verfügbaren finanziellen Mitteln für die laufende Versorgung und Ersatzpflege zu verlieren. Bei 10 €/Stunde entspricht das rund 350 Stunden privater Ersatzpflege.
Professionelle Pflegedienste sind für manche Betroffene krankheitsbedingt keine geeignete Alternative oder vor Ort nicht verfügbar.
Mit welcher konkreten gesetzlichen Regelung soll diese Finanzierungslücke geschlossen werden? Werden für diese besonders schutzbedürftigen Menschen zusätzliche Mittel oder Ausnahmen vorgesehen? Oder sollen sie künftig eine Unterversorgung von rund 350 Stunden jährlich hinnehmen müssen, obwohl ihre häusliche Versorgung auf diese Hilfe angewiesen ist?
Wie wollen Sie verhindern, dass häusliche Versorgung scheitert und Betroffenen nur Krankenhaus, Lebensgefahr oder Suizid bleibt?

