Werden Sie sich gegen die Pläne zur Pflegereform 2027 (PNOG) einsetzen, damit private Verhinderungspflege ohne Zwang zu Firmen erhalten bleibt und wie begründen Sie die Diätenerhöhung im Juli?
Als Bürger aus Mönchengladbach besorgt mich der PNOG-Entwurf zur Bundespflegereform. Demnach soll die Verhinderungspflege so umgebaut werden, dass Budgets primär nur noch an professionelle Pflegefirmen fließen. Für mich bedeutet das: Wenn meine private Pflegerin im Urlaub ist, kann ich Nachbarn oder Bekannte als Vertretung künftig kaum noch unkompliziert entlohnen. Zugelassene Pfledienste haben hier kaum Kapazitäten und zehren das Geld durch hohe Sätze sofort auf. Diese Reform spart zulasten der Schwächsten in der häuslichen Pflege. Gleichzeitig steigen zum 1. Juli die Abgeordnetendiäten in NRW automatisch an. Dass bei der sozialen Absicherung für Pflegebedürftige massiv gekürzt wird, während die Bezüge der Politik steigen, empfinde ich als tief ungerecht. Wie positionieren Sie sich zum Erhalt der privaten Nachbarschaftshilfe und wie rechtfertigen Sie die Erhöhung vor den Wählern?
Sehr geehrter Herr B.,
ich kann gut nachvollziehen, dass die Verhinderungspflege für viele Menschen ein sehr wichtiger Baustein im Alltag ist und dass private Hilfe durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte möglichst unbürokratisch erhalten bleiben sollte. Mir ist wichtig, dass Reformen in der Pflege nicht zu unnötigen Hürden führen und bewährte Formen der Unterstützung nicht verdrängen. Zugleich müssen wir die Pflege insgesamt so aufstellen, dass sie verlässlich, bezahlbar und langfristig tragfähig bleibt. Gerade der demografische Wandel führt die als Teilkaskoversicherung konzipierte soziale Pflegeversicherung immer stärker in eine finanzielle Schieflage. Einsparungen sind dringend erforderlich, um einen Kollaps zu verhindern. Deshalb werden solche Vorschläge sorgfältig geprüft und in den politischen Beratungen genau abgewogen.
Zu den Abgeordnetendiäten im Bundestag: Über deren Anpassung wird nicht im Einzelfall entschieden, sondern nach den dafür vorgesehenen gesetzlichen Regeln. Das ist nicht mit Kürzungen in der Pflege gleichzusetzen. Zudem gab es in diesem Jahr keine Erhöhung der Diäten von Bundestagsabgeordneten. Eigentlich hätten die monatlichen Bezüge zum 1. Juli 2026 steigen sollen. Nach parteiübergreifender Einigung wurde der Automatismus jedoch gestoppt, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein politisches Signal zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

