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Thorsten Frei
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Frage von Isabel B. •

Warum werden Reformen bei Beamten- und Politikerpensionen regelmäßig mit Verweis auf das Grundgesetz faktisch ausgeschlossen?

Sehr geehrter Herr Frei,
Die Pensions- und Versorgungsverpflichtungen des Staates steigen seit Jahren erheblich und belasten zunehmend künftige öffentliche Haushalte. Gleichzeitig wächst bei vielen Bürgern der Eindruck, dass die Unterschiede zwischen gesetzlicher Rente und staatlicher Versorgung angesichts steigender Lebensarbeitszeiten, sinkender Rentenniveaus und wachsender Abgaben kaum noch vermittelbar sind.
Auf Kritik wird regelmäßig auf die verfassungsrechtlich garantierte Alimentationspflicht verwiesen. Dadurch entsteht jedoch der Eindruck, dass das Grundgesetz in diesem Bereich eher als Schutz bestehender Versorgungsstrukturen dient als als Grundlage für Reformen.
Warum wird daher nicht ernsthaft geprüft, ob die Regelungen zur Beamten- und Politikerversorgung noch den heutigen gesellschaftlichen, finanziellen und demografischen Realitäten entsprechen?
https://www.hz.de/deutschland-und-welt/steuerzahlerbund-beamtenstatus-auf-den-pruefstand-stellen

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

ich kann grundsätzlich verstehen, dass die Belastungen durch Renten-, Pensions- und Versorgungsverpflichtungen viele Menschen verunsichern und dass die Unterschiede zwischen den Systemen zuweilen als eine Frage der Gerechtigkeit erscheinen.

Gesellschaftspolitisch entscheidend ist vor allem die langfristige Finanzierbarkeit des Staates insgesamt und die der Altersvorsorgesysteme. Fakt ist, dass es bei der Beamtenversorgung verfassungsrechtliche Grenzen gibt, die man nicht einfach wegdiskutieren kann. Der Vergleich zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung ist deshalb nicht 1:1 möglich. Das heißt aber nicht, dass alles bleiben muss, wie es ist. Wir müssen sehr wohl darüber sprechen, wie der öffentliche Dienst in Zukunft aufgestellt ist, wie viele Stellen tatsächlich verbeamtet werden sollten und wie sich die Kostenentwicklung langfristig begrenzen lässt. Insofern wird dies auch bei den Beratungen zu einer großen Rentenreform eine Rolle spielen. Klar ist aber auch, dass neue Regeln nur in die Zukunft bzw. auf neue Beamte wirken dürften.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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