Wann werden schärfere Gesetze in Sachen Tierschutz endlich beschlossen ? Warum stehen u.g. Forderungen nicht auf der Agenda des schwarz-roten Bündnisses ?
Verbot von Amputationen (teilweise) ohne Betäubung im tiernutzenden Gewerbe !
Tierquälerische Haltungsverbote, bei Rindern wie Anbindehaltung und Langstrecken -Tiertransporten !
Verbot von Wildtieren im Zirkus !
Verbot von Tierversuchen !

Sehr geehrte Frau E.,
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag in vielfältiger Weise für die Verbesserung des Tierschutzes in Deutschlands ausgesprochen.
Wir bekennen uns zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzen uns für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Wir schaffen genehmigungsrechtliche Hürden beim Stallbau ab und schaffen Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe für mindestens 20 Jahre und ermöglichen im Baugesetzbuch (BauGB) einen unkomplizierten Tierartenwechsel. Wir führen ein einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme ein, um langfristigen Investitionsschutz sowie Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft herzustellen. Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung praxistauglich umgestaltet werden. Wir stellen die notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereit. Wir reformieren unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich, um es praxistauglich zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten.
Wir werden das Tiergesundheitsrecht harmonisieren und praxistauglich gestalten. Wir werden die Tiergesundheitsstrategie unter Vernetzung der vorhandenen Datenbanken weiterentwickeln. Die Höchstsätze zur Entschädigung im Tierseuchenfall werden wir in angemessener Weise anpassen. Wir prüfen die Videoüberwachung auf Schlachthöfen. Wir werden den Tierschutz stärken und schaffen eine praxistaugliche Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte, verbieten den Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum (unbeschadet Tierbörsen und -märkten) sowie anonym online.
Zoologische Gärten sind wichtige Institutionen des Artenschutzes und der Bildung, deren Arbeit und Investitionen wir unterstützen. Zusätzliche Haltungsverbote in zoologischen Einrichtungen lehnen wir ab. Ebenso unterstützen wir Tierheime bei Investitionen.
Dass wir diese Ziele möglichst schnell umsetzen wollen, versteht sich. Ich bin überzeugt, dass das Tierwohl in der Nutztierhaltung für unseren Bundeslandwirtschaftsminister auch aufgrund eigener beruflicher Erfahrungen einen sehr hohen Stellenwert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei