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Thorsten Frei
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Frage von Dagmar S. •

Vorruhestand 300 € EPP

Hallo Herr Frei, ich bin im Vorruhestand einer Bank und gehe zum 01.12.23 in Rente.
Wann bekomme ich 300 € EPP und wer zahlt mir das Geld aus?
Mit freundlichen Grüßen
D. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen. Dazu empfehle ich Ihnen den Blick in die sog. FAQ des Bundesfinanzministeriums (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html).  

Das ist dahingehend besonders ärgerlich, da Sie im Gegensatz zu den Rentnern, bei denen mit dem gestern von SPD, Grünen und FDP beschlossenen dritten Entlastungspaket nachgebessert wurde, womöglich auch diesmal nicht berücksichtigt werden.

Seien Sie aber versichert, dass wir diese Lücke bei den bevorstehenden Debatten im Deutschen Bundestag in den Blick nehmen und auf eine Lösung bzw. Klarstellung im Sinne der Vorruheständler drängen werden, da die meisten von Ihnen dieselben Herausforderungen zu meistern haben wie die Rentner.

Mit besten Grüßen
Thorsten Frei 

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