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Thorsten Frei
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB Frei, auf welcher Verfassungsgrundlage wird öffentlich behauptet, die Entscheidungskompetenz bzgl. von TAURUS-Lieferungen an die UKRAINE liege derzeit beim Bundeskanzler Merz ?

Vor wenigen Tagen hatte Herr M. Söder (CSU) öffentlich behauptet, Bundeskanzler Merz (CDU) werde PERSÖNLICH über die Lieferung von TAURUS-Marschflugkörpern (aus Beständen der Bundeswehr) an die UKRAINE entscheiden - wie folgt :

https://www.tagesspiegel.de/politik/markus-soder-im-zdf-sommerinterview-kein-burgergeld-fur-gefluchtete-aus-der-ukraine-14126546.html

Besitzt der Bundeskanzler im Frieden (d.h.: im NICHT Bündnis- und/oder Verteidigungsfall der BRD gem. Art. 115a GG) tatsächlich die Verfügungsgewalt über die TAURUS der Bundeswehr, Herr MdB Frei ?

Ich lese hier bzgl. der Kompetenz des BMVg (aktuell: B. Pistorius (SPD)) - Zitat :
"Allein mit Verkündung des Verteidigungsfalls geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über."

Quelle:
https://www.bmvg.de/de/ministerium/verteidigungsminister-boris-pistorius

Darf Kanzler Merz - gem. Art. 65a GG im "Frieden" - über die TAURUS des (SPD-)BMVg frei verfügen, Herr MdB Frei ?

MfG
Michael P.

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