Sehr geehrter Herr MdB Frei, auf welcher Verfassungsgrundlage wird öffentlich behauptet, die Entscheidungskompetenz bzgl. von TAURUS-Lieferungen an die UKRAINE liege derzeit beim Bundeskanzler Merz ?
Vor wenigen Tagen hatte Herr M. Söder (CSU) öffentlich behauptet, Bundeskanzler Merz (CDU) werde PERSÖNLICH über die Lieferung von TAURUS-Marschflugkörpern (aus Beständen der Bundeswehr) an die UKRAINE entscheiden - wie folgt :
Besitzt der Bundeskanzler im Frieden (d.h.: im NICHT Bündnis- und/oder Verteidigungsfall der BRD gem. Art. 115a GG) tatsächlich die Verfügungsgewalt über die TAURUS der Bundeswehr, Herr MdB Frei ?
Ich lese hier bzgl. der Kompetenz des BMVg (aktuell: B. Pistorius (SPD)) - Zitat :
"Allein mit Verkündung des Verteidigungsfalls geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über."
Quelle:
https://www.bmvg.de/de/ministerium/verteidigungsminister-boris-pistorius
Darf Kanzler Merz - gem. Art. 65a GG im "Frieden" - über die TAURUS des (SPD-)BMVg frei verfügen, Herr MdB Frei ?
MfG
Michael P.