Sehr geehrter Herr MdB Frei, auf welcher Verfassungsgrundlage wird öffentlich behauptet, die Entscheidungskompetenz bzgl. von TAURUS-Lieferungen an die UKRAINE liege derzeit beim Bundeskanzler Merz ?
Vor wenigen Tagen hatte Herr M. Söder (CSU) öffentlich behauptet, Bundeskanzler Merz (CDU) werde PERSÖNLICH über die Lieferung von TAURUS-Marschflugkörpern (aus Beständen der Bundeswehr) an die UKRAINE entscheiden - wie folgt :
Besitzt der Bundeskanzler im Frieden (d.h.: im NICHT Bündnis- und/oder Verteidigungsfall der BRD gem. Art. 115a GG) tatsächlich die Verfügungsgewalt über die TAURUS der Bundeswehr, Herr MdB Frei ?
Ich lese hier bzgl. der Kompetenz des BMVg (aktuell: B. Pistorius (SPD)) - Zitat :
"Allein mit Verkündung des Verteidigungsfalls geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über."
Quelle:
https://www.bmvg.de/de/ministerium/verteidigungsminister-boris-pistorius
Darf Kanzler Merz - gem. Art. 65a GG im "Frieden" - über die TAURUS des (SPD-)BMVg frei verfügen, Herr MdB Frei ?
MfG
Michael P.

Sehr geehrter Herr P.,
solche weitreichenden Fragen werden vertrauensvoll innerhalb der Koalition besprochen und entschieden. Anders dürfte die Stabilität einer Regierung kaum langfristig gesichert sein. Maßgeblich dafür ist gem. Artikel 26 Absatz 2 GG die Bundesregierung. Dass der Bundeskanzler dabei ein besonderes Gewicht hat, versteht sich.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei