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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Frei,mindert die abgeführte Gewerbesteuer bzw. Umsatzsteuer nicht die Einkommenssteuer bei Unternehmen und Gewerbetreibenden?MfG Patrik B.

Nachfrage zu Ihrer Antwort auf meine Frage zu Abgaben.

Wirken oben genannte Steuern nicht steuermindernd auf die Gewinne und Einkommen von Unternehmen/Unternehmern?

Für Unternehmen ist die Umsatzsteuer also ein durchlaufender Posten. Da der Endverbraucher die eigentliche Steuerlast trägt, ist die Umsatzsteuer für Unternehmen gewinn- bzw. verlustneutral.

https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/steuern/mehrwertsteuer-umsatzsteuer-vorsteuer

Durch die Anrechnung des § 35 EStG wird erreicht, dass bei Hebesätzen bis 400% die GewSt durch die Anrechnung vollständig ausgeglichen wird und es keine steuerliche Mehrbelastung für Gewerbetreibende gibt.

https://www.steuerkurse.de/gewerbesteuer-gewst/anrechnung-gewerbesteuer-einkommensteuer.html

Zur Klarstellung Äquivalenzprinzip:Meine Frage war ob die Spitzenverdiener durch die Beitragsbemessungsgrenzen nicht relativ weniger Abgaben zahlen da über diesen Grenzen keine Sozialabgaben abgeführt werden.

Es ging mir nicht um die Abschaffung.

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Sehr geehrter Herr B.,

dass es zwischen den Steuerarten Wechselwirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten gibt, ist klar. Das ändert aber selbstverständlich nichts daran, dass Menschen mit höheren finanziellen Möglichkeiten oder auch Unternehmen entsprechend ihrer Leistungskraft zum Steueraufkommen beitragen. Eine objektive Betrachtung dürfte aber schwierig sein, auch wegen der unterschiedlichen Alters- du Lebenssituationen der Bundesbürger. In Summe hat sich unser System bewährt. Wir sehen aber insbesondere durch den demografischen Wandel, dass die zu hohe Staatsquote zu immer größeren Problemen führt. An dieser Stelle anzusetzen wäre sinnvoller als über Steuererhöhungen zu diskutieren.

Zu den Beitragsbemessungsgrenzen kennen Sie meine Haltung. Die aktuellen Grenzen sorgen für einen angemessenen Beitrag aller Personen, die von den Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme profitieren könnten. Eine Anhebung würde lediglich den Mittelstand und Facharbeiter belasten. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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