Sehr geehrter Herr Frei, Was tun Sie für den Tierschutz in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung allgemein?

Sehr geehrte Frau P.,
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf verschiedene Maßnahmen für den Tierschutz in der Landwirtschaft verständigt. Diese gilt es in der vor uns liegenden Wahlperiode konsequent und zügig umzusetzen.
Wir bekennen uns zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzen uns für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Wir schaffen genehmigungsrechtliche Hürden beim Stallbau ab und schaffen Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe für mindestens 20 Jahre und ermöglichen im Baugesetzbuch (BauGB) einen unkomplizierten Tierartenwechsel. Wir führen ein einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme ein, um langfristigen Investitionsschutz sowie Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft herzustellen. Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung praxistauglich umgestaltet werden. Wir stellen die notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereit. Wir reformieren unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich, um es praxistauglich zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten.
Wir werden das Tiergesundheitsrecht harmonisieren und praxistauglich gestalten. Wir werden die Tiergesundheitsstrategie unter Vernetzung der vorhandenen Datenbanken weiterentwickeln. Die Höchstsätze zur Entschädigung im Tierseuchenfall werden wir in angemessener Weise anpassen. Wir werden den Tierschutz stärken und schaffen eine praxistaugliche Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte, verbieten den Handel mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum (unbeschadet Tierbörsen und -märkten) sowie anonym online. Zoologische Gärten sind wichtige Institutionen des Artenschutzes und der Bildung, deren Arbeit und Investitionen wir unterstützen. Zusätzliche Haltungsverbote in zoologischen Einrichtungen lehnen wir ab.
Dazu stehe ich insbesondere in meinem Wahlkreis, aber auch auf Bundesebene regelmäßig im Austausch mit Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, die ein sichtbares Interesse an Fortschritten für den Tierschutz haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei