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Thorsten Frei
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Frage von Kerstin S. •

Öffnung der PKV für alle Beamten oder Pauschale Beihilfe (für Schwerbehinderte)?

Sehr geehrter Herr Frei,

aufgrund einer Schwerbehinderung musste ich mich als Beamtin „freiwillig“ in der GKV versichern. Ich zahle mehr als das Doppelte an KV-Beiträgen im Vergleich zu meinen nicht-behinderten Kollegen, die die gleiche Arbeit leisten – das sind jeden Monat 400 Euro netto weniger. Als ich vor 20 Jahren auf Widerruf verbeamtet wurde, galt die PKV-Öffnungsaktion nicht für mich. Auch die dauerhafte PKV-Öffnungsaktion bezieht sich nur auf alle vor 2004 Verbeamteten. Es gab auch nicht die Möglichkeit, meinen Job als Angestellte auszuüben.

Meine Bitte: Die PKV soll sich für alle Beamten öffnen und/oder auf Bundesebene wird endlich auch die Pauschale Beihilfe eingeführt wie bereits in den meisten Bundesländern. Und sei es auch nur für Härtefälle wie Schwerbehinderte – Vorbild könnte das Modell des CDU geführten Schleswig-Holstein sein. Wofür setzen Sie sich ein? Es geht um eine kleine Minderheit ohne Lobby. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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Sehr geehrte Frau S.,

Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich Ihren konkreten Fall sachlich und in der Zeitschiene aufgrund der knappen Schilderung kaum bewerten kann.

Fakt ist, dass jeder Bundesbeamte bereits bei der Entscheidung über den Eintritt in das Beamtenverhältnis um die damit verbundenen Umstände weiß. Das entnehme ich auch ich Ihren Schilderungen. Dies muss dann jeder individuell für sich abwägen, mit allen Vor- und Nachteilen, wie in jedem anderen Beruf auch. Und natürlich kann im Einzelfall schlussendlich immer auch die Entscheidung stehen, dass ein Angestelltenverhältnis die bessere Option ist oder dass die Rahmenbedingungen aus Arbeitnehmersicht in Summe nicht stimmen. Das ist auch bei jedem anderen Arbeitsverhältnis der Fall. Sie haben sich am Ende Ihres Abwägungsprozesses aber augenscheinlich für die Verbeamtung trotz GKV-Versicherung und damit höherer Kosten entschieden. Wahrscheinlich, da das Beamtenverhältnis besondere Sicherheit bietet, was für Menschen mit Schwerbehinderung einen sehr hohen Stellenwert haben dürfte.

Um es kurz zu machen. Eine Options-Regel wie in manchen Ländern ist bundespolitisch nicht im Gespräch. Das war auch kein Gegenstand bei den Koalitionsverhandlungen. Insofern dürfte es hier auf absehbare Zeit keine Veränderung geben.

Unabhängig davon besteht im Einzelfall immer auch die Möglichkeit, gegenüber dem Dienstherrn eine besondere Härte geltend machen zu können, sofern die Kosten für die Krankenversicherung zur finanziellen Überforderung führen. So etwas gibt es im Rahmen der Fürsorgepflicht im Einzelfall immer wieder. 

In jedem Fall wünsche ich Ihnen persönlich alles Gute, Gesundheit und Zuversicht!

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

 

 

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