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Thorsten Frei
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Frage von Georg B. •

Immer wieder schockieren Gewalttaten von Schutzsuchenden die deutsche Öffentlichkeit. Wann wird ein spezielles an das Aufenthaltsrecht gekoppeltes Ausländerstrafrecht eingeführt?

Sehr geehrter Herr Frei, immer wieder schockieren Gewalttaten von Schutzsuchenden die deutsche Öffentlichkeit. Oft schockiert einen dann mindestens genauso der im Rahmen der Aufklärung ans Licht kommende Umgang von Judikative und Exekutive mit den Straftätern im Vorfeld. Man bekommt den Eindruck, viele Taten hätten eigentlich von der Staatsgewalt verhindert werden können. Ich erspare mir konkrete Beispiele, die kennen Sie. Im Ergebnis schwindet in einem Teufelskreis die Akzeptanz für die übergroße Gruppe der Unbescholtenen und Integrationswilligen. Und es schwindet auch das Sicherheitsgefühl bei gleichzeitig steigender Angst und dem Gefühl selbst für die eigene Sicherheit sorgen zu müssen. Wir brauchen endlich Verschärfungen im rechtlichen Bereich, um das in den Griff zu bekommen. Z.B. ein spezielles an das Aufenthaltsrecht gekoppeltes Ausländerstrafrecht. Sie müssen das alles auch nicht neu erfinden, der Blick über den Tellerrand liefert genügend praktikable Beispiele.

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Sehr geehrter Herr B.,

 

ich bin bei Ihnen, dass wir in den letzten Jahren in Deutschland schwer erträgliche Taten und Äußerungen zur Kenntnis nehmen müssen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt erheblich belastet oder gar beschädigt haben und deshalb auch zu gesetzlichen Änderungen auch im Ausweisungsrecht geführt haben. Wer den Aufenthalt in Deutschland missbraucht, indem er hier nicht unerheblich straffällig wird oder gewalttätige Stellvertreterkonflikte auf deutschem Boden austrägt, dessen Aufenthalt muss beendet werden. Künftig muss daher gelten: Bei schweren Straftaten führt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung. Dies gilt insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Volksverhetzung, bei antisemitisch motivierten Straftaten sowie bei Widerstand und einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Wir prüfen Änderungsbedarf bei Ausweisung auch bei öffentlicher Aufforderung zur Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Ein wie von Ihnen gefordertes gesondertes Ausländerstrafrecht braucht es dazu aber nicht. Unabhängig davon haben auch wir in unserem Koalitionsvertrag beschlossen, dass die Datenvernetzung und Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen und unterschiedlichen Behörden deutlich verbessert werden, um Straftaten möglichst zu verhindern, aber zumindest möglichst schnell aufzuklären und Straftäter entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

 

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