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Thorsten Frei
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Frage von Frank P. •

Guten Tag Herr Frei, Sie schreiben in einer Antwort das Sie als CDU die Reputation von Kandidaten nicht schädigen, sondern für Überparteilichkeit sorgen wollen. Wie kam es zur Kampagne durch die CDU?

In der Antwort zu der Frage

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-frei-warum-beschaedigen-sie-mit-ihrer-partei-der-cdu-die-reputation-der-geschaetzten

schreiben Sie auch das Zweifel an Kandidaten diskutiert und ausgeräumt werden müssen. Obwohl Frau Professorin Boris-Gersdorf von der SPD nominiert wurde, dürfte ihre Reputation als Juristin und Wissenschaftlerin ohne Zweifel sein. Ihre jahrelange Berufserfahrung dürfte für Überparteilichkeit im BVerfG stehen, zumal bei Entscheidungen eine parteiliche Ideologie auffallen würde. Herr Frei, Sie wehren sich gegen den Vorwurf das die Reputation von Frau Boris-Gersdorf nicht beschädigt wurde, obwohl nachweislich geschehen. Der MDR schreibt dazu in in einem Artikel

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/analyse-brosius-gersdorf-richterwahl-bundesverfassungsgericht-102.html das es bei der Kampagne nicht nur um die Person ging, sondern um Macht im BVerfG. Wie erklären Sie das?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

um es noch einmal klarzustellen. Es gab keine Kampagne der Union gegen Frau Brosius-Gersdorf. Fakt ist, dass der Deutsche Bundestag die Hälfte der Richterstellen besetzen kann und dass dies mit einem hohen Quorum von Zweidrittel der Sitze zu erfolgen hat. Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass potenzielle Kandidaten von einer breiten Mehrheit des Parlaments getragen werden müssen, was umgekehrt auch ein Garant für die gesellschaftspolitische Ausgewogenheit sein dürfte. 

Wenn es in unserer Fraktion Vorbehalte in Bezug auf bestimmte Positionen einzelner Kandidaten gibt, dann hat das nichts mit einer Kampagne zu tun, sondern deutet ggf. eher darauf hin, dass der notwendige Konsens für eine breite Unterstützung fehlt. Im aktuellen Falle betrifft dies ganz konkrete Positionierungen und öffentliche Äußerungen der Kandidatin.

Das Ganze hat im Übrigen auch nichts mit fachlicher Eignung zu tun. Frau Brosius-Gersdorf ist formal gewiss eine ganz hervorragende Juristin.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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