(...) Der Straftatbestand des Parteiverrats (§ 356 StGB) schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwaltschaft. Gemeint ist also das Vertrauensverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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