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Frage von Klara S. •

Frage an Thomas Strobl von Klara S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobl,

in der Saarbrücker Zeitung haben Sie geäußert, dass die Union in der Familienpolitik unterschiedliche Lebensweisen akzeptieren sollte: „Wer mit wem in welcher Form zusammenlebt, ist eine sehr persönliche Frage.“ In diesem Zusammenhang haben Sie den CDU-Bundesparteitag kritisiert, der es abgelehnt hatte, homosexuelle Paare im Steuerrecht gleichzustellen.

Aufgrund Ihrer Aussagen würde es mich interessieren, ob Sie wirklich eine Politik betreiben, die die unterschiedlichsten Lebensweisen akzeptiert und gesetzlich unterstützt oder ob dies nur Lippenbekenntnisse sind. Meine Frage an Sie ist daher: Unterstützen Sie es, dass die folgenden Lebensentwürfe die gleichen gesetzlichen Rechte erhalten wie die eingetragene Lebenspartnerschaft:

1. Mehr als zwei Personen, die sich verpartnern möchten. Bisexuelle oder Muslime werden dadurch z. B. diskriminiert.

2. Zwei volljährige Schwestern oder zwei volljährige Brüder, die untereinander keine Kinder bekommen und damit auch keinen Inzest begehen können.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Klara Schütz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schütz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de.

Die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen ist auf keinen Fall nur ein Lippenbekenntnis, sondern wird von der CDU als Selbstverständlichkeit wahrgenommen. Die gerechte Behandlung aller liegt uns sehr am Herzen -- gerade wegen unseres christlichen Menschenbildes.

Von der Akzeptanz unabhängig ist die Frage der staatlichen Förderung bestimmter Zusammenschlüsse. Hier stehen wir zur besonderen Förderung von Ehe und Familie. Bei der steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft geht es nun vor allen Dingen darum, bei gleichen Pflichten nun auch gleiche Rechte für Lebenspartner zu gewährleisten. Dies ist meiner Meinung nach ein Gebot der Fairness.

In Bezug auf Ihre Fragen muss ich Ihnen mitteilen, dass unser Staat nicht gleichzeitig Beziehungen unter Strafe stellen und gesetzlich begünstigen kann.

Darüber hinaus lehne ich es ab, eine Beziehung zwischen mehreren Personen rechtlich der Partnerschaft zwischen zwei Menschen gleichzustellen. Unser Grundgesetz besagt, dass der Staat wesentlich Ungleiches auch ungleich behandeln darf. Die Ähnlichkeit zwischen der Ehe und der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ist in meinen Augen sehr viel eher gegeben, als eine Ähnlichkeit mit einer polygamen Verbindung.

Es ist erfreulich, wenn zwei Geschwister Verantwortung füreinander übernehmen. Dazu regt eine familiär-geschwisterliche Beziehung, so denke ich, in besonderem Maße an. So entsprechen dieser natürlichen Verbindung auch Rechte, die die geschwisterliche Beziehung von einer staatlich nicht anerkannten Partnerschaft unterscheiden. Auch hier gibt es einen Unterschied: Geschwister hat man mit Rechten und Pflichten, eine Ehe oder Verpartnerung geht man freiwillig ein und übernimmt damit freiwillig (!) dauerhaft eine Verpflichtung für den anderen. Dieser Unterschied rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl