(...) unaufgeforderte telefonische Werbung ist bereits gesetzlich verboten. Eine Verfolgung von Gesetzesverstößen ist allerdings nur möglich, wenn jemand, der wie Sie angerufen wird, den Anrufer oder z.B. seine Telefonnummer identifizieren oder näher bezeichnen kann. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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