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Thomas Silberhorn
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Frage von Andre K. •

Frage an Thomas Silberhorn von Andre K. bezüglich Gesundheit

sehr gehrter herr silberhorn thema desuntheit ich bin gesunt meine tiere sind gesunt, aber unser landratsamt ist der meinug sie müßten meine tiere jmpfen.gegen blauzungenkrankheit,ich habe einspruch erhoben u. begrüntet. die wurde abgewiesen obwol man weis das viele einsprüche schon erhoben worden sind gegen pratig u. sinn dieser impfung. die betroffenen werden nach allenregeln der kunst (ansicht) ausgetrikst. die impfmittel sind nicht zugelassen sind hochgratig gefärlich; und man weis daß es auch keine seuche sein kann es bringt aber geld.ich weigere mich meine tiere derartiger belastung auszusetzen!(fehlgeburten milchbelastung u.u.u.) aber diese weigerung kostet mir geld beim verwaltungsgericht ich bin mir keiner schuld bewust auch die anderen leitensdenssen nicht ich kann nicht verstehen warum ichbeweisen muß das ich recht habe,ritig liege. zuerst solte doch erst mald das mittel gebrüft werden getstet werden bevor man schaden in unermeslicher höhe protuziert. den kleinen bürger kann man ja mit §zumüllen und noch kleiner machen - zusätzlich mit kosten konfrontdieren so daß er auch weis das er keine schanze hat gegen verortnungen und dergleichen vorzugehen.bitte hilfe in dieser angelegenheit meine friest läuft für die schreiben am 18.10.09/ u.fürein zweites am21.10.09 ab. ps:für mich ist das schwer zuverstehen,die impfmitel sind in der beschreibung nur für rinder und schafe und nicht für meine ziegen!Bitte nochmals um hilfefür die blauzungenopfer!!!

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Sehr geehrte Herr Kresser,

die Blauzungenkrankheit hat sich im Jahr 2007 in Deutschland explosionsartig verbreitet. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat deshalb die Impfung von Schafen, Ziegen und Rindern vorgeschrieben. Seit Beginn dieser Impfungen ist die Zahl der Erkrankungen signifikant zurückgegangen.

Aufgrund der explosionsartigen Ausbreitung der Blauzungenkrankheit haben sich die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der EU darauf geeinigt, die Impfstoffe bereits vor ihrer Zulassung zur Anwendung freizugeben. Seitdem durchgeführte Untersuchungen haben ergeben, dass die Häufigkeit der unerwünschten Impfreaktionen sehr gering war (< 1:10.000). Dies deutet insgesamt auf eine sehr gute Verträglichkeit der Impfstoffe hin.

Da die Impfungen eine Erkrankung der Tiere und damit Leiden verhindern sollen, sind sie ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz. Allerdings verspricht nur eine flächendeckende Impfung hinreichenden Erfolg. Sie müssen daher damit rechnen, dass auch Ihre Tiere geimpft werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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