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Thomas Silberhorn
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Frage von Hubertus von S. •

Frage an Thomas Silberhorn von Hubertus von S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Der frühere, schnurrbärtige Verteidigungsminster hat einmal den Satz "Deutschland wird am Hindukusch verteidigt..." von sich gegeben, den ich so schnell nicht vergessen kann.

Die Beschlüsse in Sachen Tornado und Kongo usw. wurden vermutlich auch von Ihnen mitgetragen.

Insofern interssiert mich Ihre innere Haltung zur Struck-Aussage.

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Gruss aus Buttenheim

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr von Seefried,

für Ihre Email vielen Dank. Zu Afghanistan habe ich eine so große Anzahl von Einzelanfragen erhalten, dass mir eine zeitnahe Beantwortung leider nicht möglich war. Ich bitte dafür um Verständnis, will Ihnen aber im Hinblick auf die Verlängerung des ISAF-Mandates am kommenden Freitag, der ich zustimmen werde, eine Antwort nicht schuldig bleiben.

Peter Struck hat mit der Bemerkung, Deutschland werde auch am Hindukusch verteidigt, zwar provokativ formuliert. In der Sache hat er aber die Konsequenzen aus der veränderten Sicherheitslage zutreffend umschrieben. Die so genannte asymmetrische Bedrohung erfordert eine Sicherheitsstrategie, die nicht allein geografisch, sondern vor allem funktional bestimmt ist. Das heißt konkret, dass dem internationalen Terrorismus, der derzeit unsere größte Bedrohung darstellt, dort begegnet werden muss, wo er entsteht. Die Bundeswehr ist deshalb in Afghanistan im Einsatz, damit dieses Land nicht erneut zum Rückzugsgebiet und Trainingscamp für Terroristen wird, die auch uns in Deutschland bedrohen, wie versuchte Anschläge (Köln) zeigen.

Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass die Anschläge vom 11. September 2001 von deutschem Boden aus mit vorbereitet worden sind. Dies war sicher ein wichtiger Beweggrund, sich am Einsatz der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan zu beteiligen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat das ISAF-Mandat einschließlich des Tornado-Einsatzes durch mehrere Resolutionen legitimiert. Für die Operation Enduring Freedom hingegen hat die NATO bekanntlich den Bündnisfall festgestellt und kann sich auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen berufen. Insoweit wird Deutschland durchaus "am Hindukusch verteidigt".

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat in diesem Jahr ausführliche Leitlinien für Auslandseinsätze der Bundeswehr sowie eine Zehn-Punkte-Strategie für Afghanistan verabschiedet. Beide Papiere, die im Wesentlichen aus meiner Feder als außen- und sicherheitspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe stammen, können Sie auf meinen Internetseiten http://www.thomas-silberhorn.de in der Rubrik "Standpunkte - Positionspapiere" einsehen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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