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Thomas Peters
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Frage von Carsten K. •

Der Bundestag hat die „epidemische Lage“ bestätigt. Damit wurde die Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe verlängert trotz hoher Impfquote. Wie hätten Sie abgestimmt?

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Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Kandidatur.

Die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zuletzt am 25. August 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Im Vorfeld hatten sich alle Bundesländer für eine Verlängerung ausgesprochen. Hintergrund ist, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite Voraussetzung für eine Reihe von Maßnahmen der Länder, wie z.B. die Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen ist.

Anders als bei den vorangegangenen Abstimmungen folgte auf diese Entscheidung des Bundestages wenige Tage später die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, sodass künftig die Hospitalisierungsrate eine entscheidene Rolle spielt und wegen des Impffortschrittes die sog. 7-Tages-Inzidenz nicht mehr der zentrale Maßstab ist. Die Bundesländer beziehen sich in ihren Schutzmaßnahmen auf dieses Bundesgesetz.

Ich sehe in der Gesetzesänderung einen wichtigen und richtigen Schritt zur Rückkehr in die Normalität. Die Impfquote ist zwar hoch - aktuell liegt sie bei 62,3 % - aber für einen sicheren Herbst müssen es noch mindestens 8 %-Punkte mehr sein, sodass wir eine Impfquote von über 70 % erreichen. 

Insofern war die Entscheidung des Deutschen Bundestages im August vertretbar und ich hätte mich ebenfalls für eine Verlängerung entschieden, um ein (noch) erforderliches einheitliches Vorgehen der Bundesländer zu ermöglichen und nicht die einzelnen Landesparlamente in Arbeit setzen zu müssen (der berühmte Flickenteppich).

Ende November wird erneut über die Verlängerung der epidemischen Notlage entschieden werden müssen. Ich appelliere daher an alle noch Ungeimpften sich solidarisch zu verhalten und so allen Menschen, die nicht oder noch nicht geimpft werden können, größtmöglichen Schutz zugewährleisten. Wenn das gelingt und nicht noch eine unvorgesehende Variante trifft, die auch vor Geimpften nicht Halt macht, bedarf es keiner Verlängerung mehr und als gewählter Abgeordneter würde ich folglich gegen eine Verlängerung stimmen, also mit "Nein".

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Thomas Peters