Warum treten Sie der massiven Honorarkürzung für Psychotherapie nicht entschieden entgegen?
Sehr geehrter Herr Dr. Pauls,
als Psychotherapeutin und Mitglied Ihres Wählerkreises im Wetteraukreis muss ich die aktuellen Honorarkürzungen als Ausdruck einer insgesamten Geringschätzung unserer Berufsgruppe empfinden. Anders kann ich mir nicht erklären, warum die Belange unserer Berufsgruppe seit Jahren systematisch ignoriert werden (bspw. mangelnde Finanzierung der neuen Weiterbildung), obgleich wir gesamtgesellschaftlich tagtäglich Leistungen erbringen, die sich rechnen. Obgleich wir die am schlechtesten bezahlte Berufsgruppe der Ärzteschaft sind, hat der GKV Spitzenverband ausschließlich bei unserer Berufsgruppe Honorarkürzungen vorgenommen. Die Öffentlichkeit reagierte hierzu entsetzt, einige Parteien haben sich ebenfalls schon geäußert. Die CDU bezeichnenderweise nicht. Das Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht ebenso nicht.
Näheres können Sie gerne hier nachlesen: https://www.dptv.de/im-fokus/honorarkuerzung/ oder der Instagram-Seite von Herrn Dr. Enno Maas (DPTV).
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin geschilderten Eindrücke. Dass Sie die aktuellen Honorarkürzungen als Ausdruck einer Geringschätzung Ihrer Berufsgruppe im Wetteraukreis empfinden, nehme ich sehr ernst. Die geschilderte Entwicklung zur steigenden Nachfrage von psychotherapeutischer Unterstützung deckt sich mit vielen Berichten aus der Praxis.
Gerne möchte ich einige Hintergründe zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erläutern. Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst. Grundlage für die aktuelle Überprüfung ist die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2023, die am 24. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis hat das Institut des Bewertungsausschusses eine detaillierte Sonderauswertung vorgenommen, um die notwendigen Angaben u. a. zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben zu erhalten. Diese Daten lagen am 22. Dezember 2025 vollständig vor. Anhand dieser Daten prüfte der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung.
In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.
Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine hochwertige und am Bedarf orientierte Versorgung sicherzustellen. Dazu gehört für uns auch die von Ihnen angesprochene verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, für die wir uns weiterhin einsetzen. Hierzu sowie zu weiteren Maßnahmen haben wir im Koalitionsvertrag Vereinbarungen getroffen, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre wichtige Arbeit in der Versorgung und für Ihre engagierte Rückmeldung aus der Praxis. Dieser Austausch ist ein wichtiger Beitrag, um Entwicklungen im Gesundheitswesen realistisch einschätzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Pauls, MdB

