
(...) Die Kriterien, wann eine Verfassungsbeschwerde anzunehmen ist, sind in § 93a BVerfGG geregelt. Danach muss die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen werden, wenn „ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt“ oder „wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. (...)