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Thomas Lutze
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Frage von Karl Werner G. •

Frage an Thomas Lutze von Karl Werner G.

Guten Tag Herr Lutze,

ich bin Vorsitzender der Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG. Wir gründeten uns 2015 und möchten mit unserem ehrenamtlichen Engagement und dem Geld von mittlerweile über 100 Mitgliedern dazu beitragen, ein mordernes Leben führen zu können und trotzdem für unsere Kinder eine lebens- und liebenswerte Welt zu hinterlassen.
Die Energiewende in Deutschland wäre ohne das Engagement von über 900 Bürger-Energie-Genossenschaften niemals so weit gekommen, dass 2015 32,5 % des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energiequellen stammte. Die großen EVUs (e.on, RWE, Vattenfall und EnBW) trugen bislang praktisch nichts zur Energiewende bei (Anteil < 5 %).
Deutschland bekannte sich Ende 2015 in Paris zu einem stärkeren Klimaschutz. In der Praxis wird jedoch gegenteilige Politik betrieben. (Schutz und Subvention von Kohle- und Braunkohlekraftwerken, Befreiung der Atomkonzerne von der Verpflichtung, den Atommüll sicher zu be- und überwachen, usw.)
Seit einigen Jahren läßt sich nun beobachten, dass die Politik die Spielräume für Bürger-Energie-Genossenschaften systematisch verkleinert. (Ausschreibungsmodelle mit hohen Eingangshürden, Förderung von offshore-Windparks, Vermeidung von onshore Windparks, PV-Freiflächen-Anlagen und Biogas-Anlagen, Erhöhung der Hürden für ein Engagement im Regel-Energiemarkt, unzureichende Förderung von dezentralen Speichern)

Meine Fragen:

1. Werden Sie sicherstellen, dass die EEG-Novelle 2016 die Bürger-Energie-Genossenschaften nicht weiter zu Gunsten der großen EVUs schwächt, sondern die Möglichkeiten der BEGs erhöht werden ?

2. Wie sieht Ihr konkreter Einsatz in Ihrem Wahlkreis für die Unterstützung von Bürger-Energie-Genossenschaften aus ?

3. Welche konkreten Maßnahmen unterstützen Sie, damit das in Paris beschlossene Klimaziel (max. 1,5 Grad Erhöhung) erreicht wird ?

Mit freundlichen Grüßen
Karl Werner Götzinger

Vorstand-Vorsitzender
Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Götzinger,

als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bin ich mir der Problematik der EEG-Novelle 2016 bewusst und sehe die Gefahr, dass diese Novellierung, wie schon die vorhergegangen 2012 und 2014, zu einem Rückgang des Ausbaus der erneuerbaren Energien führen könnte. Nun zu ihren Fragen:

1. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass das momentane Ausschreibungsverfahren weiter hin so bestehen bleibt. Sollte es aber zu einer Änderung kommen, so wird die Linksfraktion sich dafür einsetzten, dass es für kleine Erzeuger und Bürgerenergie Ausnahmeregelungen gibt. Für die Photovoltaik sollte die Bagatellgrenze von 1 MW gelten, für die Windenergie sollte der Spielraum genutzt werden, den die EU-Kommission ermöglicht (De-minimis-Regelung): 6 Megawatt oder 6 Erzeugungseinheiten bzw. Windenergieanlagen.

2. Gerne können wir uns über Möglichkeiten der Unterstützung meinerseits bei einem vor Ort Termin austauschen und dabei mehr über Ihre genossenschaftliche Arbeit und Anlagen erfahren.

3. Ich setze mich für einen Ausbau der erneuerbaren Energien ein und lehne die Zubaudecklung seitens der Bundesregierung ab. Schon heute sind 33 Prozent des Stroms in der Bundesrepublik Ökostrom. Deswegen halte ich es für wenig hilfreich weiterhin am Ziel 45 Prozent bis 2025 festzuhalten. Wenn wir die Ziele von Paris erreichen wollen, sollte das Ziel für 2025 55 Prozent sein, was angesichts der Ausbauerfolge bis zum heutigen Tag durchaus im Rahmen des Machbaren sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Lutze

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