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Thomas Lutze
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Frage von Rolf R. •

Frage an Thomas Lutze von Rolf R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lutze,

mit diesem Schreiben möchte ich auf eine Ungerechtigkeit in unserem Gesundheitswesen aufmerksam machen.

Mein HNO-Arzt hat bei mir eine Schwerhörigkeit festgestellt und mir ein Hörgerät verschrieben. Der Hörgeräte-Akustiker hat mir vier verschiedene Geräte in vier verschiedenen Preiskategorien angeboten hat. Jedes der vier Geräte konnte ich über mehrere Wochen hinweg testen. Somit hatte ich die Gelegenheit jedes Gerät in den verschiedensten Geräuschsituationen zu erproben. Die jeweiligen Zuzahlungen, die ich noch zu leisten habe, lagen bei 15 Euro, 540 Euro, 780 Euro und 830 Euro. Die Krankenkasse zahlt bei allen Modellen gleich - 633,40 Euro. Das Modell, mit dem ich in Beruf und Freizeit am besten klar gekommen bin und bei dem nachgewiesenermaßen – durch Arzt und Akustiker bestätigt – die besten Hörergebnisse erzielt wurden, war das teuerste Modell. Auf Nachfrage bei der Kasse erfuhr ich, dass diese auf keinen Fall –auch nicht bei finanziellen Härtefällen – einen höheren, als den o. g. Beitrag leistet. Ich bin 61 Jahre alt und seit über 9 Jahren Leiharbeiter. Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt um die 900 Euro. Das bedeutet, dass ich entweder einen knappen Monatslohn investiere, (was faktisch gar nicht möglich ist) oder mich für ein Hörgerät entscheide, welches mir keine optimale Sicherheit vor allem im Beruf und in der Freizeit bringt.

Was nun die Ungerechtigkeit angeht ist folgendes: Mein HNO-Arzt hat außerdem eine leichte Verkrümmung meiner Nasenscheidewand diagnostiziert. Diese Verkrümmung behindert mich nicht im Geringsten. Aber die Kasse übernimmt die vollen Kosten. In dem einen Fall bekame ich eine kostenlose, aber unnütze OP, im anderen Fall muss ich mit Unzureichendem zufrieden sein.

Für mich ist es wichtig, dass Sie mir Ihre Meinung darüber zukommen lassen, und auf welche Weise Sie in Zukunft mithelfen werden, das Gesundheitssystem gerechter zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Ronck
Völklingen, 5. Jan. 12

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ronck,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Mit der Gesundheitskrankenversicherung-Finanzierungsgesetz (01.01.2011 in Kraft getreten) hat die christlich liberale Koalition die Ausgaben der Krankenversicherung begrenzen wollen. Trotz starker Kritiken -insbesondere aus Seite der LINKE- wurden mit diesem Gesetz mehr „Festzuschüsse“ für medizinische Leistungen – wie Hörgeräte, Operationen usw.- gestellt. Im klaren heißt es, dass für immer mehr Leistungen nur bestimmte Grundversorgungen von der Krankenversicherung zurückbezahlt werden. Falls die notwendige gesundheitliche Leistung teuer als diese Grundversorgung ist, wird der Unterschied aus den eigenen Mitteln der Bürgerinnen und Bürger bezahlt. Solch eine Regelung bevorzugt die privaten Zusatzversicherungen und benachteiligt die Geringverdienenden. Darüber hinaus führt sie zu ungerechten und willkürlichen Situationen wie Ihre, in denen die Patientinnen und Patienten ein Teil von der teuren Leistung entweder selbst finanzieren müssen oder gar auf der Leistung verzichten sollen, was zu schädlichen Wirkungen auf der eigenen Gesundheit führen kann.
Diese ungerechte und unsoziale Politik haben wir LINKEN vom Anfang an strikt abgelehnt. Wir sind der Meinung, dass alle medizinisch notwendige Leistungen von der Krankenkasse zurückbezahlt werden müssen. Deswegen fordern wir eine solidarische Bürgerinnen und Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege. Unser Vorschlag für eine soziale und gerechte Krankenversicherung ist einfach: Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen entsprechend ihren Einkommen aus Löhnen, Honoraren und Kapitalerträgen in der Bürgerversicherung ein. Es gilt das Paritätsprinzip, das heißt, Arbeitgeber tragen gleich wie die Arbeitnehmer an der Bürgerversicherung bei. Dieses System verteilt die Lasten gerecht auf allen Schultern und sichert eine nachhaltige Finanzierung der deutschen Krankenversicherung. Somit wird der Bedarf nach Ausgabenreduzierung niedriger, was zu gerechtere Rückzahlungen der medizinischen Leistungen führt.
Dieses Modell bringt die LINKE im Deutschen Bundestag durch präzise Forderungen vor. Diese Woche hat die Fraktion der LINKE beispielsweise die Abschaffung der Praxisgebühr gefordert, die einen zusätzlichen schweren Last für die Patientinnen und Patienten darstellt. Für ein gerechtes und soziales Gesundheitssystem werden wir uns in die Zukunft weiter einsetzen.

Freundliche Grüße
Thomas Lutze

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