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Thomas Lutze
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Frage von Dieter S. •

Frage an Thomas Lutze von Dieter S. bezüglich Soziale Sicherung

ich beziehe seid November 2011 Bu Rente. Die ist leider unter dem Mindestsatz . Nun beziehe ich wie mir zusteht noch einen Grundversorgungsausgleich. Das Grundversorgungsamt hat mich nun angeschrieben das meine Wohnung nach den jetzigen Bestimmingen zu teuer seih. Das ist mehr als lächerlich . Ich wohne in dieser Wohnung nun schon eine ganze Weile. Man will mich nun im wahrsten Sinne des Wortes Verghettonisieren nach Burbach oder in Malstatt in Wohnungen die unzumutbar sind . Zu einem Mietpreis von 245 € mehr stünde mir nicht zu. Sie wissen doch alle miteinander das man für das Geld keine zumutbare Wohnung mehr bekommen kann. Der Mietkostensatz liegt bei weitem unter den realen Mietspiegel. Was kann ich tun ?? Kann mir jemand helfen ?? Wann wird der Wohngeldsatz dem Realen Satz angepasst. Ich habe 40 Jahre gearbeitet und jetzt das !! Finden sie das gerecht?

Gruss Dieter Schuh

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Sehr geehrter Herr Schuh,

leider sehen die rechtlichen Bestimmungen vor, dass die in Ihrem Fall vom Grundversorgungsausgleich abgeleitete Transferleistung an die Richtlinien für die Anerkennung der Kosten der Unterkunft und Heizung für ALG-II-Empfänger im Saarland gekoppelt ist. Die Handlungsanleitung des Landkreistages des Saarlandes von September 2009 setzt für den Regionalverband Saarbrücken einen KdU-Richtwert von 225 € für einen 1-Personen-Haushalt an. Faktisch bezahlen die Argen bzw. die dafür zuständigen Behörden je nach Stand des derzeitigen Mietspiegels im Regionalverband bis zu 260 € - dies liegt allerdings im Ermessensspielraum des jeweiligen Arbeitsvermittlers oder Sachbearbeiters.

Diese gesetzliche Regelung hat m.E. nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun, da sie die Erwerbsbiographie des einzelnen Bürgers nicht oder nur unzureichend berücksichtigt und Personen wie Sie, die Jahrzehnte lang gearbeitet haben, massiv benachteiligen. Leider sind hier die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene im Zugzwang. In Ihrem konkreten Fall hoffe ich, dass eine Neuberechnung des Mietspiegelwertes im Regionalverband Saarbrücken, der erheblichen Schwankungen unterworfen ist, die zu tragenden Mietkosten als angemessen einstufen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lutze

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