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Frage von André W. •

Frage an Thomas Jurk von André W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Jurk,

Ich musste mit erschrecken feststellen, dass sie folgende Aussage getroffen haben:

"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."
(gefunden bei Freie Presse ; http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/HINTERGRUND/HINTERGRUND26/1554595.html )

Da ich schon von mehren verschiedene Seiten gehört habe unter anderem vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffman-Riem
( http://netzpolitik.org/2009/ehemaliger-bundesverfassungsrichter-kritiert-zensurula-gesetzgebung/ ), dass dieses Gesetz durchaus gegen unser Grundgesetzt verstößt komme ich zu folgenden Fragen:

Ziehen Sie Konsequenzen, falls das Gesetzt nicht konform mit dem Grundgesetzt ist? (bezieht sich auf "[...] dann nehme ich das in Kauf.")

Da Sie durch dieses Statement Stellung bezogen haben (Ich weiß leider nicht, in wieweit sie eine Stimme hatten, weil dieses Gesetzt ja auf Bundesebene beschlossen wurde):
Wie sah ihre Recherche zu dem Thema aus? Welche Quellen haben Sie in Ihre Entscheidungsfindung einbezogen?

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