In den ersten Tagen hat das BMDS gleich das TKG-Änderungsgesetz umgesetzt: Glasfaser- und Mobilfunkausbau sind jetzt „überragendes öffentliches Interesse“. Das bedeutet schnelle Genehmigungen: Netzausbau hat jetzt Vorrang vor Denkmal und Naturschutz.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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