Diäten urteil, ist das noch richtig das Politiker heute mehr verdienen als masche Manager oder Ingenieure??
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Das von Ihnen angeführte Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 5. November 1975 – 2 BvR 193/74 = BVerfGE 40, 296) stellt klar, dass der Bundestag regelmäßig und transparent selbst über die Höhe der Abgeordnetendiäten entscheidet. Dass jene Entscheidungen in der Öffentlichkeit – insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten – immer wieder kritisch diskutiert werden, ist gut nachvollziehbar.
Dabei muss jedoch die Funktion der Diäten, wie sie der Grundgesetzgeber mit Art. 48 Abs. 3 GG bezweckt hat, im Vordergrund stehen:
Sie dient vor allem der Sicherung des freien Mandats. Dieses setzt voraus, dass Abgeordnete wirtschaftlich unabhängig sind – sowohl vom Staat als auch von privaten Drittinteressen. Die Diäten müssen daher so bemessen sein, dass finanzielle Einflussnahmen auf politische Entscheidungen von vornherein ausgeschlossen werden und kein faktischer Zwang besteht, entlastende Fremdinteressen zu vertreten.
Die Höhe der Diäten orientiert sich seither gesetzlich (§ 11 Abs. 1 AbgG) an den Bezügen von Richterinnen und Richtern an obersten Bundesgerichten. Auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission wird die Entschädigung jährlich an die Entwicklung des Nominallohnindex angepasst.
Vor diesem Hintergrund setzen die verfassungsrechtlichen Vorgaben klare Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen für die Abgeordnetenbezüge.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Thomas Jarzombek

