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Thomas Jarzombek
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Frage von Markus M. •

Frage an Thomas Jarzombek von Markus M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Jarzombek,
ich darf Sie als meinem Düsseldorfer Bundestagsabgeordneten bitten, mir Ihre Zustimmung zum Rentenpaket der GroKo kurz zu erläutern.

Durch dieses Paket wird eine gesetzlich festgelegte Beitragssenkung für ALLE abhängig Beschäftigten in Deutschland, die aufgrund der bestehenden Überschüsse in der Rentenversicherung (RV) notwendig geworden wäre, verhindert. Dies ist somit eine Beitragserhöhung. Wie begründen Sie, diese Entscheidung gegen bestehende Gesetzte mittragen zu können?

Gleichzeitig möchte ich Sie bitten, mir kurz darzulegen, warum ich Sie persönlich als Abgeordneter und ihre Partei jemals wieder wählen sollte, wenn Sie eine so klare Lastenverteilung nur auf spätere Generationen (faktisch auf mich und meine Kinder!) verschieben. Es wird von 130 Mrd EUR bis 2030 gesprochen! Zahlen nach 2030 nennt keiner. Da ab 2030 die Babyboomer alle in Rente gehen, werden solche astronomischen Zahlen heraus kommen, dass jedem klar sein wird, die gesetzliche RV ist faktisch eine Rentensteuer für meine Generation. Ich werde maximal noch eine Grundversorgung auf Sozialhilfeniveau aus der RV erhalten.

Wenn dieses Paket wenigstens das Versorgungsproblem für diejenigen Menschen gelöst hätte, die gesundheitsbedingt ihren Job nicht mehr ausüben können oder von ihrer Rente nicht leben können, wären Fehler in der RV beseitigt worden. Aber Leute, die mind. 45 Beitragsjahre gearbeitet haben, haben keine gesundheitlichen Probleme (zumindest keine bis zur Rente) und in den wenigsten Fällen eine zu geringe Rente, da über 40 Jahre Beiträge gezahlt wurden.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Michalski,

vielen Dank für Ihre Email und Ihre Anmerkungen zur Rentenpolitik auf abgeordnetenwatch.de.

Generationengerechtigkeit ist ein wichtiges und sensibles Thema. Wir müssen die richtige Balance finden zwischen Investitionen in die junge Generation und Entlastung der Arbeitnehmer auf der einen Seite und der Anerkennung der Lebensleistung und dem damit einhergehenden gerechten Umgang mit den Rentnerinnen und Rentnern auf der anderen Seite.

Ich bin einer der Unterzeichner der Erklärung der „cdu2017“, eine lose Gruppierung jüngerer CDU-Abgeordneter, in der wir unsere Sorge über das vereinbarte Rentenpaket und die abschlagsfreie Rente mit 63 ausdrücken und mehr Investitionen in Bildung, Forschung, Vorsorge und Infrastruktur fordern. Im Wahlprogramm von 2013 hat sich die CDU außerdem eindeutig für die Rente mit 67 ausgesprochen. Deshalb habe ich mich in der Abstimmung in der Fraktionssitzung enthalten.

Allerdings ist auch klar, dass man in einer Koalition immer Kompromisse eingehen muss. Deshalb ist beschlossen worden, dass die abschlagsfreie Rente mit 63 erst nach 45 Jahren Beschäftigung möglich ist. Langjährig Versicherten, die durch 45 Beitragsjahre ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, wird durch die abschlagsfreie Rente mit 63 Wertschätzung für ihre Lebensleistung entgegen gebracht. Mit dem neuen Rentenpaket sollen diejenigen begünstigt werde, die besonders lange gearbeitet und Beiträge bezahlt haben. Die abschlagsfreie Rente mit 63 belohnt demzufolge diejenigen, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit oder Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Kurzzeitige Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld I (oder vergleichbarer Entgeltersatzleistungen) wird berücksichtigt, um besondere Härten zu vermeiden. Denn die Lebensleistung soll durch eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit nicht abgesprochen werden. Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit (frühere Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II) werden deshalb bewusst nicht berücksichtigt.

Ein äußerst wichtiges Ziel für die Union war außerdem, eine Frühverrentungswelle zu verhindern. Deshalb haben wir festgelegt, dass man sich in den beiden letzten Jahren vor dem Renteneintritt nicht arbeitslos melden darf, wenn man abschlagsfrei in Rente gehen möchte. Dieser Punkt war ein Kernanliegen der CDU/CSU-Fraktion.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Debatte um die richtige Rentenpolitik ist der flexible Übergang vom Beruf in die Rente. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst erste Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand erarbeiten. Ziel ist die Erarbeitung eines Konzepts zur Ausgestaltung des Auftrags im Koalitionsvertrag (S. 72): ,,Wir werden den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessern." Zudem wird das Renteneintrittsalter nach 45 Beitragsjahren bis zum Jahr 2029 schrittweise wieder auf 65 Jahre angehoben. Wichtig ist: Die Rente mit 67, so wie wir sie vor Jahren auf den Weg gebracht haben, ist nicht verzichtbar. Die Menschen werden immer älter, es werden zu wenige Kinder in Deutschland geboren, so dass wir dem drohenden Fachkräftemangel begegnen müssen.

Das neue Rentenpaket der Bundesregierung ist insgesamt solide finanziert. Zurzeit hat die Rentenversicherung eine Rücklage von 32 Milliarden Euro. Der Beitragssatz wird daher in den nächsten Jahren nicht steigen, und auch die für 2020 und 2030 gesetzten Beitragssatzobergrenzen werden weiterhin eingehalten. Natürlich muss die Finanzierung auf Dauer sichergestellt sein, so dass wir hier noch an geeigneten Lösungen arbeiten müssen.

Ich danke Ihnen noch einmal für Ihre kritischen Anmerkungen und freue mich, wenn Sie weiterhin solche Entscheidungen hinterfragen und mir eine Rückmeldung an meine Adresse im Bundestag thomas.jarzombek@bundestag.de geben.

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek MdB

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