Antwort 05.07.2024 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das SBGG tritt nun endlich am 1.11.2024 in Kraft und die dazugehörige Anmeldung nach Paragraph 4 SBGG ist im Standesamt schon ab dem 1. August 2024 möglich.

Tessa Ganserer/Stefan Kaminski
Das SBGG tritt nun endlich am 1.11.2024 in Kraft und die dazugehörige Anmeldung nach Paragraph 4 SBGG ist im Standesamt schon ab dem 1. August 2024 möglich.
Es gibt es vielerlei Möglichkeiten, sich für die Rechte von inter* und trans* Personen einzusetzen.
Eine Entpathologisierung wurde bisher im neuen ICD11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeregt; diese Vorgaben müssen in Deutschland noch umgesetzt werden, weisen aber bereits in eine wünschenswerte Richtung.