Üben Sie Druck auf Marco Buschmann aus, damit das Selbstbestimmungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann?

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt nun endlich am 1.November 2024 in Kraft und die dazugehörige Anmeldung nach Paragraph 4 SBGG (Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens) ist im Standesamt schon ab dem 1. August 2024 möglich.
Weitere Fragen an Tessa Ganserer

Die Beratung beginnt um 13:10 Uhr und kann über die Homepage des Bundestags im Livestream angeschaut werden.

Eine Änderung des Vornamens ist im Regelfall, aber keineswegs immer notwendig

Es ist gemeinsame Aufgabe aller überzeugten Demokratinnen und Demokraten, die AfD vor allem inhaltlich zu stellen, ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen sowie extremistischem Hass und Hetze entschieden entgegenzutreten.
Gleichzeitig müssen selbstverständlich alle Verfassungsorgane ständig die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden und Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen und aus den Erkenntnissen Konsequenzen ziehen.

Die Frage, wie die Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen anerkannt wird, soll mit der Abstammungsrechtsreform geregelt werden. Diese wird derzeit vorbereitet und ist ebenfalls für diese Legislaturperiode geplant.