Tankred Schipanski (CDU)
Tankred Schipanski
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Frage von Rainer B. •

Frage an Tankred Schipanski von Rainer B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schipanski,

nicht erst seit der Anfrage eines Pflege-Azubis in der Talkshow mit der Bundeskanzlerin wissen wir, wie katastrophal die Personalsituation im Pflegebereich ist. Wie stehen Sie dazu,

a) vonseiten des Gesetzgebers zulässige Maximalzahlen der zu Betreuenden je Pflegefachkraft für Krankenhäuser, Pflegeheime usw. einzuführen und

b) sämtliche Krankenhäuser auf den Prüfstand zu stellen und diejenigen, die schon seit Jahren chronisch unterbelegt sind, zu schließen, um Personal freizubekommen sowie

c) mit gesetzlichen Vorgaben das Lohnniveau und die Belastung des Pflegepersonals deutlich zu verbessern?

Freundliche Grüße -

R. B.

Tankred Schipanski (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verbesserung der Situation für Pflegekräfte. Gern antworte ich Ihnen direkt auf Ihre drei Fragen:

a) vonseiten des Gesetzgebers zulässige Maximalzahlen der zu Betreuenden je Pflegefachkraft für Krankenhäuser, Pflegeheime usw. einzuführen

Es ist wichtig, die Arbeitsbedingungen unserer Pflegekräfte sowohl in unseren Krankenhäusern als auch in der Altenpflege weiter zu verbessern. Daher setzen sich CDU und CSU für Verbesserungen beim Personalschlüssel und Personaluntergrenzen ein. Die auf den Weg gebrachten Verbesserungen bei der Personalausstattung werden wir entschlossen umsetzen.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde beispielsweise zum Anlass genommen, die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zu überprüfen. Bereits in 11 der 16 Bundesländer konnten Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss. Die Umsetzung und Wirkung dieser Maßnahmen werden wir auch künftig eng begleiten und dort wo es notwendig ist nachsteuern

Des Weiteren haben wir die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen vereinbart. Diese Neuregelung war das Ergebnis der mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes im Jahr 2016 eingesetzten Expertinnen- und Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“.

Vorgesehenen ist eine Lösung der Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und PKV-Verband), die bis zum 30. Juni 2018 pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus und deren Mindestausstattung mit Pflegepersonal zu vereinbaren haben. Werden in diesen Bereichen künftig bestimmte Grenzen unterschritten, so müssen die betroffenen Krankenhäuser Rückzahlungen an die Krankenkassen leisten. Auch haben die Vertragspartner geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Personalverlagerungen aus anderen Krankenhausbereichen vorzusehen. Umgekehrt können Krankenhäuser, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen erhalten, wenn die Einhaltung der Personaluntergrenzen durch die bisherige Vergütung nicht gewährleistet werden kann

b) sämtliche Krankenhäuser auf den Prüfstand zu stellen und diejenigen, die schon seit Jahren chronisch unterbelegt sind, zu schließen, um Personal freizubekommen

Dieses Vorgehen unterstütze ich als Bundespolitiker. Ich muss jedoch darauf hinweisen, dass die Verantwortung hierfür grundsätzlich bei den Bundesländern liegt. Dennoch unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Krankenhausstrukturen, wozu auch Schließungen, Zusammenlegungen und Umwandlungen von Krankenhäusern zählen. Ende 2015 haben wir mit Verabschiedung des Krankenhausstrukturgesetzes zu diesem Zweck einen Krankenhausstrukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro aufgelegt. Der Fonds dient der Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung. Das Ziel ist vor allem der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen wie etwa Gesundheitszentren. Auch palliative Versorgungsstrukturen (Hospize) sollen gefördert werden.

c) mit gesetzlichen Vorgaben das Lohnniveau und die Belastung des Pflegepersonals deutlich zu verbessern

Die CDU und CSU haben sich in ihrem Regierungsprogramm darauf verständigt, die medizinische und pflegerische Qualität der Krankenhäuser auch in Zukunft zu sichern. Dies setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Um dies zu erreichen, werden wir uns dafür einsetzen, dass sich künftig mehr Menschen für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen entscheiden. Bereits in dieser Legislaturperiode haben sich CDU und CSU für eine bessere Personalausstattung in Krankenhäusern eingesetzt. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) haben wir ein Pflegestellen-Förderprogramm geschaffen, für das wir in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 660 Mio. Euro für Neueinstellungen und Aufstockungen von Teilzeit-stellen in Krankenhäusern zur Stärkung der Pflege am Bett zur Verfügung stellen. Ab dem Jahr 2019 werden jährlich (zusätzlich) 330 Mio. Euro in den Pflegezuschlag überführt. Der Pflegezuschlag wurde ebenfalls mit dem KHSG für Krankenhausaufnahmen ab 1. Januar 2017 in allgemeinen Krankenhäusern etabliert. Hierfür stehen jährlich 500 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung des Pflegezuschlags auf die Krankenhäuser orientiert sich nach dem Pflegedienstpersonalkostenanteil an den Gesamtpersonalkosten. Hiermit stärken wir Krankenhäuser, die einen hohen Anteil an Pflegepersonalkosten haben. Dies führt bei den Krankenhäusern zu einem Anreiz, eine angemessene Pflegepersonalausstattung zu gewährleisten. Des Weiteren wurde mit dem KHSG vorgesehen, dass steigende Kosten infolge von Tarifabschlüssen grundsätzlich zur Hälfte refinanziert werden. In unserem Regierungspro-gramm sprechen wir uns dafür aus, dass wir eine Berücksichtigung der Preisentwicklung bei der Krankenhausvergütung, vor allem einen vollen Ausgleich der Tarifsteigerung wollen. Bezüglich notwendiger Senkung der Belastungen des Pflegepersonals verweise ich auf meine Antwort zu Punkt a).

Mit freundlichen Grüßen

Tankred Schipanski