Ist die Kürzung des Entlastungsbetrags eine teure Fehlentscheidung mit höheren Folgekosten für Pflege- und Gesundheitssystem?
Sehr geehrte Frau Machalet,
als Geschäftsführer eines Betreuungsdienstes erlebe ich täglich Menschen mit Pflegegrad 1, die noch zu Hause leben, aber bereits Unterstützung benötigen. Unsere Mitarbeitenden übernehmen dabei nicht nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Sie arbeiten auch präventiv: Sie achten darauf, dass ausreichend getrunken wird, keine verdorbenen Lebensmittel verzehrt werden, gesundheitliche Veränderungen erkannt werden und die Betroffenen ihren Alltag weiterhin sicher bewältigen können.
Fällt diese regelmäßige Unterstützung weg, besteht die Gefahr, dass Probleme erst erkannt werden, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Die Folgen können Stürze, Mangelernährung, Dehydration, Krankenhausaufenthalte, Vereinsamung oder ein schnellerer Übergang in höhere Pflegegrade sein.
Halten Sie die Kürzung von 131 Euro monatlich tatsächlich für eine Einsparung, wenn dadurch möglicherweise deutlich höhere Kosten für Krankenhäuser, Pflegekassen und Sozialhilfeträger entstehen?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihrer Erfahrungen aus der Praxis.
Die SPD sieht den Entlastungsbetrag als einen wichtigen Baustein, um häusliche Pflege zu stärken und pflegende Angehörige wirksam zu unterstützen. Deshalb bewerten wir jede Maßnahme, die den Zugang zu Entlastungsleistungen einschränken könnte, mit großer Sorgfalt.
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) verfolgt das Ziel, die Soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und die Leistungen stärker auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf auszurichten. Gleichzeitig setzt er für Menschen mit Pflegegrad 1 künftig stärker auf Prävention, Beratung und Pflegebegleitung. Dahinter steht die Annahme, dass diese Instrumente dazu beitragen können, Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Dabei ist uns wichtig, dass notwendige Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten einer guten ambulanten Versorgung und der häuslichen Pflege gehen.
Ihre Schilderung macht erneut deutlich, welche Bedeutung der Entlastungsbetrag in der Praxis hat. Die regelmäßigen Besuche von Betreuungsdiensten dienen häufig nicht nur der hauswirtschaftlichen Unterstützung. Sie tragen dazu bei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Vereinsamung entgegenzuwirken, die Selbstständigkeit zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten. Gerade diese präventiven Effekte sind für die Betroffenen oft von großem Wert.
Deshalb nehmen wir die von Ihnen angesprochenen Bedenken sehr ernst. Niemand kann ein Interesse daran haben, kurzfristig Leistungen einzusparen, wenn dadurch mittel- oder langfristig höhere Kosten für die Pflegeversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung oder die Sozialhilfeträger entstehen.
Ob der im PNOG vorgesehene stärkere Fokus auf Prävention, Beratung und Pflegebegleitung den Wegfall des bisherigen Entlastungsbetrags für Menschen mit Pflegegrad 1 ausgleichen kann, wird sich an der praktischen Umsetzung messen lassen. Entscheidend ist für uns als SPD-Fraktion, dass dadurch keine Versorgungslücken entstehen. Denn wenn notwendige Unterstützungsangebote wegfallen, besteht die Gefahr, dass gesundheitliche Verschlechterungen später erkannt werden, Krankenhausaufenthalte zunehmen oder der Übergang in höhere Pflegegrade beschleunigt wird. Das wäre weder im Interesse der Betroffenen noch der Solidargemeinschaft.
Deshalb wird die SPD den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sorgfältig beraten. Unser Anspruch ist es, die Pflegeversicherung finanziell nachhaltig zu stabilisieren und zugleich wirksame präventive und entlastende Angebote zu erhalten. Beitragsstabilität und eine starke häusliche Pflege sind aus unserer Sicht keine Gegensätze – im Gegenteil: Wer rechtzeitig in Prävention, Entlastung und die Unterstützung pflegender Angehöriger investiert, kann häufig kostenintensivere Versorgungsformen vermeiden oder zumindest hinauszögern. Wir werden deshalb die Auswirkungen der geplanten Änderungen im parlamentarischen Verfahren sorgfältig abwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet

