Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von hildegard P. •

Das Gutachten zum Heilpraktikerrecht stuft eingeschränkte Heilerlaubnisse als verfassungswidrig ein und empfiehlt eine umfassende Neuregelung. Sollen die Künstlerischen Therapien darin erfasst werden?

Entsprechend der Klassifikation der WHO ergänzen Künstlerische Therapien die konventionelle Medizin: „Arts interventions, such as singing in a choir to improve chronic obstructive pulmonary disease, are considered non-invasive, low-risk treatment options and are increasingly being used by Member States to supplement more traditional biomedical treatment.“ (WHO Health Evidence Network synthesis report 67, What is the evidence on the role of the arts in improving health and well-being? A scoping review, https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/329834/9789289054553-eng.pdf )
In der ambulanten Versorgung behandeln Musik-, Kunst-, Tanz- und Theatertherapeut:innen mit eingeschränkten Heilerlaubnissen für den Bereich der Psychotherapie. Auf welcher Basis könnten Patient:innen nach Wegfall dieser Erlaubnisse legal und sicher behandelt werden?

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Hallo Hildegard,

vielen Dank für deine Frage. Ich kann dir versichern, dass wir künstlerische Therapien sehr ernst nehmen und keinesfalls wollen, dass diese wegfallen.

Ich sehe Künstlerische Therapien als eine sinnvolle Ergänzung zu etablierten Standardtherapien. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Daher können sich Patientinnen und Patienten auch künftig darauf verlassen, dass sie legal und sicher behandelt werden können.

Durch das Gutachten zum Heilpraktikerwesen wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen und eine intensive Diskussion angestoßen. Vor diesem Hintergrund besteht nun in vielen Bereichen Überprüfungs- und Handlungsbedarf. Wie die konkrete rechtliche Ausgestaltung im Detail aussehen wird, befindet sich derzeit noch in der Klärung.

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