Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline Wolf
Sylvia Lehmann
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Frage von Ralf G. •

Wie wird beim angestrebten Ziel, die Anzahl der Autos mit Verbrennungsmotor zu reduzieren, den zu erwartenden geringen Anteil am Rentenaufkommen, dann ausgeglichen?

Unter Rot-Grün wurde die Öko-Steuer eingeführt. Der Spritpreis wurde um 7 Cent je Liter teurer und sollte in die Rentenkasse fliessen. Da der Bestand an Kraftfahrzeugen seid dem stark gestiegen ist, sollten die Rentenkasse gut gefüllt sein. Wenn künftig verstärkt auf E- Mobilität gesetzt wird, würde eine wichtige Säule der Rentensicherung schrumpfen. Wie hoch ist derzeit der Betrag; der in Rentenkasse fliesst und wie soll dieser künftig ausgeglichen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Ralf G.

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Antwort von
SPD

Es gibt einen sogenannten Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Dieser wurde in den Jahren 2000 – 2003 jeweils in seiner Höhe per Gesetz festgelegt und betrug 2003 9,3 Mrd. Euro. Die Einführung dieses Erhöhungsbetrags ist auf die Ökosteuer zurückzuführen. Einen direkten Zusammenhang gibt es mittlerweile aber nicht mehr. Der Erhöhungsbetrag steigt seit 2004 nämlich immer entsprechend der Lohnentwicklung und betrug 2019 (aktuellste Zahl aus dem Rentenversicherungsbericht 2020) 13,7 Mrd. Euro. Die Mobilitätswende hat also keinen direkten Zusammenhang mehr mit den Steuerzuschüssen zur Rentenversicherung.

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