(...) Zum einen hat sich die Mehrheit der in einer parlamentarischen Anhörung geladenen Sachverständigen im November für eine Fristverlängerung ausgesprochen, mit der Begründung, dass praktische Alternativmethoden fehlen. Die Gründe hierfür liegen in der Vergangenheit: das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium hat trotz wiederholter Aufforderung durch die SPD seit dem Verbot der betäubungslosen Kastration 2013 nichts unternommen, um einfach durchführbare und effektiv betäubende Betäubungsmethoden bis zur kürzlich verlängerten Frist anwendungsreif zu machen. Dieses massive Versäumnis bedeutet, dass ein sofortiges Verbot der betäubungslosen Kastration zwei negative Effekte gehabt hätte: Kleinere und mittlere Aufzuchtbetriebe würden stark gefährdet und es würden deutlich mehr bereits kastrierte Ferkel nach Deutschland importiert, die im Ausland nicht nach dem deutschen Tierschutzgesetz kastriert worden wären und zugleich über tausende Kilometer zu transportieren wären. (...)
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