(...) Die Höhe der zustehenden Besoldung ist für jeden Beamten und jede Beamtin allein dem Gesetz zu entnehmen. Eine vorläufige Festsetzung der Besoldung,die durch Gesetz zu regeln wäre, ist rechtlich nicht vorgesehen und wäre auch nicht möglich, da dies dem Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit widersprechen würde. (...)
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