
(...) Am Dienstag fand ja bekanntlich die Anhörung im Landtag statt. Es ist noch einmal deutlich geworden, dass eine Güterabwägung zwischen zwei grundrechtlichen Vorgaben erfolgen muss, nämlich der angemessenen Besoldung und der Schuldenbremse, auf die wir im Land nicht - anders als der Bund - mit einer Einnahmenerhöhung reagieren können. (...)