Portrait von Sven Schulze
Sven Schulze
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sven Schulze zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ruth S. •

Frage an Sven Schulze von Ruth S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schulze,

als Deutscher Gründerverband vertreten wir die Interessen klassischer Existenzgründer*innen und Jungunternehmer*innen. In diesem Zusammenhang möchten wir von Ihnen wissen, welche Auswirkungen hat die neue Verordnung zu Upload-Filtern auf die Geschäftsmodelle von Gründerinnen und Gründern?

Bspw. die junge Mutter, die den Aufbau eines eigenen Unternehmens plant: eine Website, auf der ihre Freundinnen und Bekannte selbstproduzierte Waren anbieten und verkaufen können. Was passiert, wenn eine Mutter ein gesticktes Lätzchen hochlädt mit dem frechen Spruch: „Es ist schon alles gesagt worden – nur nicht von jedem.“ Ein Upload-Filter müsste feststellen, dass dieser Spruch von Karl Valentin urheberrechtlich geschützt ist und dafür sorgen, dass das Produktbild nicht hochgeladen wird – oder weiß der Filter, dass dieses Zitat seit diesem Jahr doch nicht mehr geschützt ist, weil Karl Valentin vor 70 Jahren verstorben ist?

Oder ein Reiseveranstalter erlaubt seinen Kunden, Bilder auf der Website hochzuladen. Ein begeisterter Tourist will dort seine Fotos von Schloss Sancoussi veröffentlichen. Der Upload-Filter sollte wissen, dass die preußische Schlösserverwaltung das Recht am Bild hat und vor einer Veröffentlichung auf einer Unternehmenswebseite die Nutzungsrechte geklärt werden müssen. Wird der junge Unternehmer sich die Mühe machen und die Nutzungsrechte klären? Oder wird er aufgrund des Haftungsrisikos alle potenziell geschützten Bilder nicht veröffentlichen?
Dazu kommen die Kosten für den Filter. Hierzu gibt es keinerlei seriöse Zahlen. Die Vermutung ist allerdings: es wird teuer, da der Aufwand sehr hoch ist. Gründer und Jungunternehmer müssten sich die Software kaufen, leasen oder mieten. Sind bei einem Kredit diese Kosten beispielsweise bei der KfW förderfähig? Nach den aktuellen Regelungen eher nicht.

Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ruth Schöllhammer

Portrait von Sven Schulze
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schöllhammer,

Vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zur Debatte rund um die Novellierung der Urheberechtsrichtlinie äußern.
Hier sprechen Sie vor allem die Artikel 11 und 13 an. Art. 11 regelt ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schützt Presseerzeugnisse für 5 Jahre bis nach der Veröffentlichung. Dieses Recht, das Verleger im Printbereich selbstverständlich haben, sollen sie künftig gegenüber Online-Diensten einklagen können. Ausnahmen für u.a. Bildungszwecke oder Hyperlinks sind vorgesehen.

Art. 13: wiederum soll die Verantwortung von Plattform-Betreibern für die Inhalte auf ihrer Website regeln, mit deren Inhalten sie Gewinne einnehmen. Betreiber müssen nach dieser Regelung lediglich Werke, bei denen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, von ihrer Seite nehmen, nachdem sie auf den Verstoß hingewiesen wurden.

Daher sollen Plattform-Betreiber in Zukunft:

1) Lizenzen mit den Rechteinhabern abschließen;
2) sicherstellen, dass urheberrechtsverletzende Inhalte nicht auf ihren Websites erscheinen.

Zudem gibt es eine Reihe von Plattform-Betreibern, für die Ausnahmen von dieser neuen Verantwortung gelten. So sind wissenschaftliche Plattformen, wie beispielsweise Wikipedia, oder passive Plattformen wie Ebay nicht von der Monitoring-Pflicht betroffen.

Dies hat nicht die Zensur des Internets zur Folge, wie einige Seiten - insbesondere auch die großen amerikanischen Konzerne wie Google - es gerne vermitteln. Lediglich Plattformen, dir ihr Geschäftsmodell auf der zur Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Inhalten aufgebaut haben, müssen sich mit den hochgeladenen Inhalten zukünftig intensiver auseinandersetzen und diese urheberrechtlich überprüfen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Schulze MdEP