Frage von Ayden J. • 27.07.2024
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• 01.08.2024

Kurz gesagt ist Ihr Anliegen im Selbstbestimmungsgesetz also nicht konkret festgelegt und daher die Standesämter für die Auslegung zuständig.

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• 01.08.2024

Nach § 2 Absatz 3 SBGG sind Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Ist der gewählte Geschlechtseintrag „divers“, müssen Vornamen gewählt werden, die diesem Geschlechtseintrag entsprechen. Welche Vornamen dem Geschlechtseintrag „divers“ entsprechen ist im SBGG nicht bestimmt.

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• 02.10.2024

Die Ampelparteien haben im Koalitionsplan eine Kostenübernahme für transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen durch die gesetzlichen Krankenkassen der Ampel verabredet und im Aktionsplan „Queer leben“ bekräftigt.

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• 06.08.2024

Bei Deutschen mit „gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland“ hingegen, kann eine „deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln.“

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• 09.12.2024

Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz kann jedoch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde eingelegt werden

Frage von Jessica V. • 05.07.2024
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• 31.07.2024

Ich unterstütze Ihre Überlegungen, dass das Steuersystem in seiner derzeitigen Form einer Überarbeitung bedarf.

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