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Antwort 26.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Das Selbstbestimmungsgesetz wird dabei ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und der Vornamen im Personenstandsregister neu regeln.

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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird es nun ein erweitertes und bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot geben. Es soll verhindern, dass transgeschlechtliche Menschen gegen ihren Willen zwangsgeoutet werden können.

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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Grundsätzlich ist eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags möglich. In den Eckpunkten ist eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung vorgesehen.

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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Für Minderjährige ab 14 Jahren ist geplant, dass die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können.

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Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht

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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ziel ist es, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz 2023 im Deutschen Bundestag beschließen.