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Sven Lehmann
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Frage von Marie K. •

Sehr geehrter Herr Lehmann, wann ist mit einer Anpassung des Abstammungsrechts (Zwei-Mütter-Familien) zu rechnen? Vielen Dank und viele Grüße

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Guten Tag Marie K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit der Reform des Abstammungsrechts- und Kindschaftsrecht werden wir geltendes Recht an gesellschaftliche Realitäten anpassen. Künftig soll es etwa möglich sein, dass auch bei lesbischen Paaren das Kind mit der Geburt zwei Elternteile haben kann, ohne dass eine Stiefkindadoption durch die Co-Mutter durchgeführt werden muss. Das ist ein wichtiger Schritt, um alle Kinder abzusichern und Familien in ihrer Vielfalt rechtlich anzuerkennen. Denn Familie ist da, wo Kinder sind und wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen.  

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am 16.01.2024 die Eckpunkte für die längst überfällige Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf erarbeiten, der für das erste Halbjahr 2024 angekündigt ist.

Gemeinsam mit der Grünen Fraktion werde ich mich für einen zügigen Prozess zur Verabschiedung der Reform einsetzen. Ich werde darauf achten, dass Regenbogenfamilien in all ihrer Vielfalt ausreichend berücksichtigt werden. Dazu gehören selbstverständlich auch trans*, inter* und nicht-binäre Eltern.

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Lehmann

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